Ständerat Roland Eberle, ehemaliger Finanzdirektor Kanton Thurgau, Weinfelden (TG)
Masslos übertriebene Millionengehälter und überbordende Bonibezüge gewisser „Spitzenleute" der Wirtschaft stören den Arbeitsfrieden. Derartige Exzesse behindern auch eine sachliche Diskussion um die Revision des Aktienrechtes…
Masslos übertriebene Millionengehälter und überbordende Bonibezüge gewisser „Spitzenleute" der Wirtschaft stören den Arbeitsfrieden. Derartige Exzesse behindern auch eine sachliche Diskussion um die Revision des Aktienrechtes. Darum hat die Eidgenössische Volksinitiative „gegen die Abzockerei" (Minderinitiative) ein wichtiges Thema aufgegriffen. Und trotzdem sage ich mit Überzeugung Nein zu diesem Volksbegehren.
Warum? Weil Neid und Missgunst allein ausgesprochen schlechte Ratgeber sind zur gesellschaftspolitischen Gestaltung unseres Zusammenlebens und Zusammenarbeitens. Das eidgenössische Parlament hat diese Zusammenhänge zum Glück erkannt. Mit dem Gegenvorschlag der Bundesversammlung zur Minderinitiative wurde eine griffige Alternative beschlossen. Sie verzichtet auf übertriebene Regulierungen und Einschränkungen der Handlungsfreiheit des Eigentümers (Aktionärs). Bevormundung und masslose Bürokratie gemäss Rezept der Minderinitiative wären nämlich der falsche Weg.
Bumerang für den Werkplatz
Die Schweiz würde mit der Annahme der Initiative ein volkswirtschaftliches Eigengoal schiessen. Warum? Das schweizerische Aktienrecht würde zum unflexibelsten der Welt. In der Schweiz ansässige internationale Konzerne und börsenkotierte Unternehmungen könnten auf die naheliegende Lösung kommen, den Firmensitz (samt vielen Arbeitsplätzen) ins Ausland zu verlegen. So würden sie übertriebenen Einmischungen und Einschränkungen entgehen. Auch Kleine und Mittlere Unternehmungen (KMU) würden massiv behindert. Dies, weil die bewährte enge Zusammenarbeit zwischen den grossen, von der Initiative betroffenen Firmen, und den KMU-Firmen nicht mehr funktionieren könnte. Das schadet dem Werkplatz Schweiz massiv.
Abzocker schnell am Kragen packen
Mit einem Nein zur Minderinitiative wird der Weg frei für die Umsetzung des überlegenen Gegenvorschlags. Der Gegenvorschlag tritt bei Ablehnung der Minderinitiative gemäss Planung auf den 1. Januar 2014 automatisch in Kraft. Das Parlament hat diesen Gegenvorschlag mit allen gegen eine Stimme gutgeheissen. Im Gegensatz dazu würde das Volksbegehren noch während Jahren gesetzgeberische Kräfte binden, um den Worten auch Taten folgen zu lassen. Schiessen wir also nicht am Ziel vorbei! Schütten wir das Kind nicht mit dem Bad aus, sondern sagen wir aus voller Überzeugung NEIN zur Minderinitiative und JA zur besseren Lösung des Parlamentes.
von Ständerat Roland Eberle, ehemaliger Finanzdirektor Kanton Thurgau, Weinfelden (TG)