2010 hat die Stimmbevölkerung mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative beschlossen, dass künftig kriminelle Ausländer konsequent ausgeschafft werden sollen. Das Parlament hat den Auftrag leider nicht verstanden und in das Umsetzungsgesetz eine «Täterschutzklausel» aufgenommen.
Demnach können die Richter nach eigenem Ermessen aus Tätern «Härtefälle» machen und praktisch jederzeit auf deren Ausweisung verzichten. Gerade eine solche richterliche Willkür wollte das Stimmvolk aber verhindern. Trotz der Aufweichung des Volksentscheids wurde uns eine «pfefferscharfe » Umsetzung der Ausschaffungsinitiative versprochen. Ich meinerseits habe versprochen, eine «Strichliliste» über die Landesverweise zu führen. Deshalb habe ich dem Bundesrat seit Inkrafttreten des Gesetzes im Oktober 2016 in jeder Session die Frage gestellt, wie viele Landesverweise denn nun ausgesprochen worden seien. 2016 waren es gerade einmal 14. Ende November 2017 antwortet Bundesrätin Sommaruga auf meine Frage: «Die Daten für das Jahr 2017 werden vom Bundesamt für Statistik im Juni 2018 statistisch ausgewertet.» Dagegen wurde, dem Vernehmen nach, die «Täterschutzklausel » bereits Dutzende Male angewendet. Wie von der SVP befürchtet, wird wohl aus der Ausnahme eine Regel gemach. Ein Volksentscheid wurde einmal mehr nicht umgesetzt.