Die Urteile fremder Richter stehen heute über unseren Volksentscheiden. Die politische Elite will das so.
Der gesunde Menschenverstand wird damit zum Teil ausgeschaltet. Das zeigen folgende Beispiele:
Richter in Strassburg schützen Versicherungsbetrügerin
Frau Vukota-Bojic erlitt einen Verkehrsunfall und erhielt in der Folge eine volle Invalidenrente. Sie verweigerte jedoch später eine weitere medizinische Untersuchung. Also liess die Unfallversicherung sie durch einen Privatdetektiv überwachen. Dieser beobachtete Frau Vukota-Bojic bei Tätigkeiten wie beispielsweise beim Einkaufen und Autofahren, die gemäss einem Experten auf eine Arbeitsunfähigkeit von lediglich noch 10 Prozent schliessen liessen. Dies führte zu einer Reduktion der Rente, was auch das Schweizerische Bundesgericht guthiess. Doch die Richter in Strassburg sahen in der Überwachung von Frau Vukota-Bojic eine Verletzung der Privatsphäre – obwohl sie zu Unrecht eine massiv zu hohe Rente bezog!
(Urteil Vukota-Bojic gegen die Schweiz, 18.10.2016, Nr. 61838/10)
Richter in Strassburg schützen kriminellen nigerianischen Sozialhilfebezüger
Herr Udeh, ein Nigerianer, war früher einmal mit falscher Identität in die Schweiz eingereist, wurde später wegen Kokainhandels in Deutschland verurteilt und wollte schliesslich wieder in der Schweiz leben. Hier bezog er Sozialhilfe. Er hatte zudem eine Schweizerin geheiratet, mit ihr zwei Kinder gezeugt, sich von ihr dann scheiden lassen und mit einer neuen Freundin ein weiteres Kind gezeugt. Das Schweizerische Bundesgericht verweigerte ihm ein Aufenthaltsrecht, unter anderem auch, weil er beruflich und sozial schlecht integriert war und schlecht Deutsch sprach. Doch die Richter in Strassburg stellten sein Interesse, in der Schweiz zu leben, über das Ziel, kriminelle Ausländer von der Schweiz fernzuhalten, und so durfte Herr Udeh in der Schweiz bleiben! (Urteil Udeh gegen die Schweiz, 16.4.2013, Nr. 12020/09)