Die Schweiz ist weltweit immer noch bekannt als ein Hort von Sicherheit und Ordnung. Für internationale Firmen ist der Sicherheitsaspekt eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl ihres Firmensitzes. Gute und hochqualifizierte Mitarbeiter lassen sich nur für ein Land gewinnen, das seinen Bürgern ein Höchstmass an Sicherheit bietet. Denn nur ein sicheres Land ist ein lebenswertes Land. SVP-Nationalrätin Natalie Rickli erklärt im Interview, wie die Durchsetzungs-Initiative die Sicherheit und damit die Standortqualität unseres Landes stärkt.
Seit der Abstimmung vom 28. November 2010 über die SVP-Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» (Ausschaffungs- initiative) gilt gemäss Bundesverfassung, was 52,9 Prozent der Stimmenden und 17,5 Stände forderten: «Aus- länderinnen und Ausländer verlieren (…) ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.»
Wozu braucht es also noch einen Verfassungsartikel «zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» (Durchsetzungs-Initiative der SVP)?
Zentrales Anliegen der Ausschaffungsinitiative war, dass bei der Verurteilung wegen bestimmter Delikte zwingend eine Landesverweisung erfolgen muss. Damit wollten die Initianten die stark unterschiedliche Praxis in den verschiedenen Kantonen korrigieren und dafür sorgen, dass unsere Rechtsordnung besser durchgesetzt wird.
Über vier Jahre nach dem Abstimmungsentscheid haben National- und Ständerat im März 2015 ein Gesetz beschlossen, welches eine Härtefallklausel enthält. Dies ist fatal: Damit könnten die Richter nach wie vor bei jeder Verurteilung eine Landesverweisung verhindern, indem sie den Fall als «persönlichen Härtefall» einstufen.
Damit wären wir gleich weit wie vor der Lancierung der Ausschaffungs-initiative. Diese aber wollte eine Praxisänderung bewirken und verhindern, dass die Richter lasche Urteile fällen können.
Wie beurteilen Sie die seltsame Premiere, dass das Stimmvolk als oberste Instanz neues Verfassungsrecht setzen kann, dass aber Bundesrat und Bundesversammlung zur Respektierung dieses Verfassungsrechts mit einer zweiten Volksabstimmung gezwungen werden müssen?
Die Durchsetzungs-Initiative ist keine Premiere. Es gab schon immer direkt anwendbare Verfassungsartikel. Unser Vorgehen entspricht den bewährten demokratischen Spielregeln in der Schweiz.
Die Volksinitiative war schon immer ein Korrektiv, welches die Bevölkerung ergreifen kann, wenn sie mit Be- hördenentscheidungen nicht einverstanden ist.
Bundesrat und Bundesversammlung haben fünf Jahre lang versucht, die Ausschaffung krimineller Ausländer auf Gesetzesstufe umzusetzen. Was ist an deren Alternative falsch?
Der Bundesrat war offensichtlich nicht an einer konsequenten Umsetzung interessiert – anders lassen sich die jahrelange Verzögerung und die untauglichen Gesetzesentwürfe nicht erklären.
Das Parlament wiederum ist zwar anfänglich den SVP-Anträgen gefolgt, hat das Gesetz dann aber stark verwässert. Zentraler Fehler ist die sog. «Härtefallklausel», welche dem Richter in jedem Fall erlaubt, von einer Landesverweisung abzusehen. Damit wäre das Kernanliegen der Ausschaffungs-initiative nicht erfüllt. Darum ist das vorgeschlagene Gesetz untauglich.
Wurden die grössten Probleme der Ausländerkriminalität in der Schweiz nicht allein schon durch die Annahme der Ausschaffungsinitiative stark relativiert, sodass man auf eine konsequente Umsetzung des Verfassungsauftrags verzichten könnte?
Die Ausschaffungsinitiative enthält Grundsätze, welche nun Teil der Verfassung geworden sind. Diese Aufträge müssen jetzt konkretisiert und umgesetzt werden, damit kriminelle ausländische Straftäter unser Land auch tatsächlich verlassen müssen.
Wie wirkt sich das auf den Strafvollzug und die Gefängnisse aus, wenn verurteilte Ausländer in der Schweiz bleiben, weil sie sogar nach schwersten Straftaten nicht automatisch ausgeschafft werden?
Viele ausländische Straftäter, die nicht ausgewiesen werden, sind potentielle Wiederholungstäter. Es muss für alle Ausländer klar sein: Die Schweiz setzt ihre Rechtsordnung durch. Wer sich nicht an die Regeln hält, die hier gelten, hat sein Gastrecht verwirkt.
Die Durchsetzungs-Initiative schaffe mehr Sicherheit für das ganze Land, verspricht die SVP. Wie viele verurteilte Ausländer müssten denn die Schweiz verlassen, falls die Ausweisungen konsequent vollzogen würden?
Nimmt man die Zahlen aus dem Jahr 2014, wären es über 10’000 ausländische Straftäter, welche die Schweiz verlassen müssten. Eine unglaubliche Zahl!
Dies zeigt, wie wichtig und dringend die Initiative ist.
Würde sich diese Ausweisungspraxis auch auf Familienangehörige von Straftätern auswirken?
Nein, die gesetzlichen Regelungen be-treffend Familienangehörige bleiben unverändert.
Was ist von den Warnungen des Bundesrates zu halten, die Ausschaffung krimineller Ausländer gemäss dem neuen Verfassungsartikel verletze völkerrechtliche Grundsätze?
Das Parlament hat die Durchsetzungs-Initiative geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass diese kein zwingen- des Völkerrecht verletzt. Die Initiative ist verhältnismässig. Schliesslich gab es auch im alten Strafrecht schon Delikte, welche zwingend zu einer Landesverweisung führten.
Was sagen Sie zur Befürchtung, gewisse Heimatländer ausländischer Krimineller hätten kein Interesse, solche Landsleute zurückzunehmen, was in der Schweiz zu einem schweren Vollzugsnotstand führen könnte?
Diese Befürchtung ist zu einem grossen Teil unbegründet. Mit vielen Ländern funktionieren Ausschaffungen gut. Bei denjenigen Ländern, wo es nicht funktioniert, müssen die Behörden geeignete Massnahmen vorschlagen, um die Probleme zu lösen. Deswegen aber auf eine wichtige gesetzliche Regelung zu verzichten, ist falsch.
Warum engagieren Sie sich mit so viel Herzblut für die Initiative?
Die Opfer werden in dieser Diskussion oft vergessen. Zum Beispiel werden 61,3 % aller Vergewaltigungen von Ausländern verübt.
Mit der Durchsetzungs-Initiative können wir diese endlich ausschaffen. Das bringt insbesondere den Frauen mehr Sicherheit, da sie den Tätern nicht mehr begegnen müssen.