Unsere Sozialwerke stehen unter grossem finanziellem Druck. So sind beispielsweise die Sozialhilfekosten in den letzten Jahren förmlich explodiert und beliefen sich im Jahr 2012 bereits auf 2,4 Milliarden Franken. 46,7% der Sozialhilfeempfänger sind mittlerweile Ausländer. Die angespannte Lage darf nicht durch eklatante Missbräuche zusätzlich verschärft werden.
Erst in den letzten Jahren wurden Missbräuche im Bereich der Sozialversicherungen durch die Politik überhaupt thematisiert. Es ist der unbequemen Aufsässigkeit der SVP zu verdanken,dass beispielsweise in der Invalidenversicherung der Missbrauchsbekämpfung vermehrt Beachtung geschenkt wird. Auch andere Sozialwerke sind anfällig für Missbräuche. Gerade in der Sozialhilfe kommen regelmässig krasse Fälle ans Licht. Letztes Jahr wurde beispielsweise ein Türke im Kanton Baselland zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt, weil er über Jahre die Sozialversicherungen um mehrere Hunderttausend Franken betrogen hatte. Nicht selten betreffen solche Fälle Ausländer, die in der Schweiz ungerechtfertigte Leistungen beziehen.
Sanktionen wirken nicht
Die Durchsetzungs-Initiative nimmt diesen Missstand auf. Sie richtet sich auch gegen jene, die auf kriminelle Weise und in betrügerischer Absicht Sozialhilfe beziehen. Es hat sich gezeigt, dass in diesen Fällen irgendwelche – teilweise bedingte – Haftstrafen oder Rückforderungsklagen nicht abschreckend wirken. Nur ein Landesverweis als Sanktion kann dazu führen, dass der Sozialmissbrauch wirksam bekämpft wird.
Es geht nicht an, dass Leute arglistig Leistungen von Sozialversicherungen beziehen und den Sozialwerken dann wiederum das Geld für die echt Bedürftigen fehlt. Ebenso stossend ist es, wenn ausländische Delinquenten nach Verbüssung ihrer Haftstrafe im Land bleiben und fortan dem Steuerzahler auf der Tasche liegen. Von der Durchsetzungs-Initiative profitieren deshalb auch in diesem Punkt Schweizer und Ausländer gleichermassen.