Die Durchsetzungs-Initiative verstosse gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip, wird gesagt. Das ist falsch.
Die Initiative differenziert nach der Schwere der Straftat und dem Vorliegen von Vorstrafen, und sie differenziert bei der Dauer der Landesverweisung. Auf diese Weise sorgt sie für die Verhältnismässigkeit im Einzelfall.
Unserem Rechtssystem entspricht es, dass der Verfassungsgeber bzw. Gesetzgeber mit den Regeln, die er aufstellt, die Interessen abwägt und eine verhältnismässige Lösung schafft. Die Gerichte müssen die Regeln dann anwenden.
Wer mit 140 km / h auf der Autobahn fährt und eine Busse bekommt, kann auch nicht einwenden, die Busse sei unverhältnismässig, weil weit und breit sonst niemand auf der Autobahn unterwegs war. Unser Rechtssystem funktioniert mit solchen Automatismen.
Und das ist gut so. Dieses System schützt die Bürger vor Richterwillkür. Und es sorgt dafür, dass gleiche Fälle gleich behandelt werden. Könnte jeder Fall vor Gericht unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit frei überprüft werden, würden wir in einem Richterstaat enden.