«Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes.» So gibt Artikel 2 der Bundesverfassung das Ziel der Aussenpolitik vor. Der Bundesrat und die Mitglieder der Bundesversammlung (Parlament) sind durch Eid oder Gelübde verpflichtet, sich daran zu halten. Dies gilt insbesondere für die Aussenpolitik der Schweiz mit der EU.
Die Verfassung verpflichtet den Bundesrat und das Parlament zudem ausdrücklich zu «Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz». Die Stimmberechtigten entscheiden frei über die Geschicke und die Zukunft der Schweiz. Schranken setzt dieser Gestaltungsfreiheit einzig das zwingende Völkerrecht, dessen Vorgaben ebenfalls in der Bundesverfassung verankert sind. Die Aufsicht über die Umsetzung der verfassungsmässig vorgeschriebenen Aussenpolitik durch den Bundesrat obliegt dem Volk und dessen gewählten Vertreterinnen und Vertretern in National- und Ständerat.
Preisgabe der Souveränität – ein zu hoher Preis
Die schleichende Preisgabe von Souveränität, Volksrechten und Neutralität steht im klaren Widerspruch zur verfassungsmässigen Aussenpolitik. Hier sind wir besonders im Verhältnis zur Europäischen Union (EU) gefordert. Die EU ist unser wichtigster Handelspartner. Das darf uns aber keinesfalls dazu verleiten, dieser Partnerschaft alles unterzuordnen. Auf allzu wackligen Beinen steht der Versuch der EU, ein gemeinsames Rechts- und Währungssystem über Länder mit völlig unterschiedlicher Mentalität, Geschichte, Sozialsystem, Verschuldung und Wirtschaftsleistung zu stülpen. Fakt ist: Beim Euro handelt es sich um eine politische Währung, die ständig an Wert verliert. EU-Politiker preisen in ihren Durchhalteparolen den schwachen Euro zwar als Vorteil für eine starke (Export-)Wirtschaft an. So gesehen hätte Italien mit seinen periodischen Abwertungen der Lira zwischen 1970 und der Euro-Einführung zum Export-Weltmeister avancieren müssen.
Direkte Demokratie als Basis des Erfolgsmodells Schweiz
Tatsache ist aber, dass die Schweiz trotz ihrer vermeintlichen Nachteile einen wirtschaftlichen Spitzenplatz einnimmt, gar als wettbewerbsfähigste Nation der Welt bezeichnet wird. Trotz hoher Löhne und starkem Franken, dank tiefer Verschuldung, Budgetdisziplin, moderaten Steuern und freiheitlichem Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Zu verdanken haben wir dies unserer gut gebildeten und fleissigen Bevölkerung und auf staatlicher Systemebene unserer direkten Demokratie. Mit den umfassenden Mitspracherechten des Volkes und der Stände in Verfassungs- und Gesetzgebungsfragen gewährleistet sie diese staatliche Qualität samt Rechtssicherheit.
Verträge auf partnerschaftlicher Basis statt Diktat
Nachdem ein EU-Beitritt offiziell «kein Thema mehr» sein darf, weil er von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird, ist das Ziel der bundesrätlichen EU-Politik verschwommen. Die «Sicherung der Bilateralen» vom Freihandelsabkommen 1972 bis zu den Bilateralen II steht im Vordergrund. Das ist gut so; die Abkommen bringen Rechtssicherheit und wahren unsere Souveränität. Inakzeptabel ist hingegen der Preis, den die Landesregierung im Rahmen eines institutionellen Abkommens dafür zu bezahlen bereit ist. So soll ausgerechnet unsere Willensnation Schweiz künftiges Gemeinschaftsrecht der EU übernehmen. Das erinnert an das System früherer Kolonialverträge. Die EU bestimmt, die Schweiz übernimmt. Würden Sie einen Vertrag mit einer Versicherung oder einem Geschäftspartner unterzeichnen, bei dem Ihre Gegenpartei das einseitige Recht hat, Änderungen zu Ihrem Nachteil vorzunehmen, die Sie dann übernehmen müssten?
Mehr Selbstbewusstsein gefordert
Statt auf dieser Ebene zu verhandeln, könnte die Schweiz als zweitwichtigster Handelspartner der EU nach den USA durchaus selbstbewusst und auf Augenhöhe auftreten. Bundesrat und Wirtschaftsverbände reden auffallend häufig nur vom «bilateralen Weg». Der ist wohl auch wichtig, entscheidend aber ist immer das Ziel, das es zur erreichen gilt. Und das kann ja wohl nicht in der zwingenden Übernahme von EU-Recht liegen. Darum dürfen wir – wie es die SVP immer getan hat – Verträgen mit der EU und anderen Partnern nur zustimmen, wenn diese die Interessen der Schweiz, die Souveränität und die Neutralität wahren. Ganz im Einklang mit unserer Verfassung.