Steuern schon bald europäische Gerichte die ganze Schweiz?

Extrablatt Extrablatt Mai 2013

Ein jüngst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gefälltes Urteil gegen die Schweiz zeigt, in welch krasser Weise heute wichtige Belange der schweizerischen Politik von Strassburger Richtern gesteuert werden. Bundesrat und Bundesgericht wollen sich umfassend solchen Gerichten unterwerfen.

Ein jüngst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gefälltes Urteil gegen die Schweiz zeigt, in welch krasser Weise heute wichtige Belange der schweizerischen Politik von Strassburger Richtern gesteuert werden. Bundesrat und Bundesgericht wollen sich umfassend solchen Gerichten unterwerfen.

Die Schweiz wurde verurteilt und muss eine Genugtuungssumme leisten, weil sie einem nigerianischen Drogenhändler die Aufenthaltsbewilligung entzogen hat und ihn ausweisen wollte. Unter anderem wurde der Mann in Deutschland wegen Kokainhandels zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er bereits in Österreich straffällig geworden war. Zwischen diesen Straftaten stellte er in der Schweiz ein Asylgesuch, das abgelehnt wurde. Weil er daraufhin eine Schweizerin heiratete und mit ihr Zwillinge hatte, durfte er in der Schweiz bleiben. Die Familie lebte von der Sozialhilfe und bezog von dieser insgesamt 165´000 Franken. Der Mann liess sich 2012 von der Frau scheiden und hatte mit einer anderen Frau ein weiteres Kind.

Verbrecher werden geschützt
Die Schweizer Behörden wollten ihn seit 2007 ausweisen. Er hatte nun mit seinem Rekurs gegen die Ausweisung in Strassburg Erfolg, mit Verweis auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Es sei ihm andernfalls nicht möglich, ein Familienleben zu führen und regelmässigen Kontakt zu seinen Kindern aufrechtzuerhalten. Was für ein Hohn.

Will sich auch der Bundesrat fremden Richtern unterstellen?
Das Bundesgericht hat vor kurzem festgehalten, dass solche Richtersprüche aus Strassburg in jedem Fall dem schweizerischen Recht vorgehen sollen. Der Bundesrat verhandelt seinerseits mit der EU über ein mögliches Rahmenabkommen, das die Schweiz dazu verpflichten soll, EU-Recht automatisch zu übernehmen. Das wird nichts anderes bedeuten, als dass auch der Bundesrat in Zukunft internationales Recht über Schweizer Recht stellt und damit Volk, Parlament und selbst die heimischen Richter entmachtet. Das Schweizer Recht würde also von Richtern in Strassburg oder Luxemburg, einigen Beamten in Brüssel oder irgendeiner anderen Behörde auf der Welt bestimmt. Diesem Zustand gilt es entschieden entgegenzutreten. Damit dies auch der Bundesrat tut, braucht es dringend die Volkswahl.

Sylvia Flückiger, Nationalrätin und Unternehmerin, Schöftland (AG)

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SVP Nationalrätin (AG)
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