Das Prinzip der Volkssouveränität basiert auf der Idee, dass sämtliche Macht vom Willen der Bürgerinnen und Bürger ausgeht. Dieses Prinzip ist letztlich die Grundlage jeder Demokratie. Die tiefe Verwurzelung dieses Prinzips in der Schweiz ist erstaunlich, denn in den vergangenen Jahrhunderten ging die Souveränität in den meisten Teilen der Welt fast immer vom Herrscher aus.
Das Prinzip der Volkssouveränität basiert auf der Idee, dass sämtliche Macht vom Willen der Bürgerinnen und Bürger ausgeht. Dieses Prinzip ist letztlich die Grundlage jeder Demokratie. Die tiefe Verwurzelung dieses Prinzips in der Schweiz ist erstaunlich, denn in den vergangenen Jahrhunderten ging die Souveränität in den meisten Teilen der Welt fast immer vom Herrscher aus.
Die Souveränität beruhte auf dem Willen von Fürsten, Königen, Kaisern und Päpsten. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat sich seit ihrer Gründung Ende des 13. Jahrhunderts immer als Gegenpol verstanden.
1848: Volkswahl knapp nicht eingeführt
Die Idee, den Bundesrat durch das Volk wählen zu lassen, ist so alt wie unser Bundesstaat. 1848 beschloss die Kommission zur Revision der Bundesverfassung mit nur gerade 10 gegen 9 Stimmen, auf die Einführung der Volkswahl zu verzichten. Hauptargument dagegen bildete der damals nicht unrichtige Einwand, es sei angesichts der eingeschränkten Kommunikationsmittel nicht möglich, die Kandidaten der Bevölkerung flächendeckend bekanntzumachen. Wäre 1848 anders entscheiden worden, wäre für uns die Volkswahl des Bundesrates zweifellos eine Selbstverständlichkeit.
1900 und 1942 Volksinitiativen: „Volkswahl heisst Volkswohl"
Seither gab es zwei Volksabstimmungen über die Einführung der Volkswahl: 1900 durch den eher links stehenden „Grütliverein" und 1942 durch die SP. Beide Male hat man das Fuder wohl überladen, sei es durch gleichzeitige Forderung nach Proporzwahl, sei es durch die gleichzeitige Erhöhung der Anzahl Bundesräte von 7 auf 9. Bei der zweiten Abstimmung erfanden die Sozialdemokraten den einprägsamen Slogan: „Volkswahl heisst Volkswohl." Heute, wo ihr Einfluss in Bundesrat, Verwaltung und Medien fast grenzenlos ist, wollen sie leider nichts mehr davon wissen.
1998 SVP-Delegierte geben Prüfauftrag
Innerhalb der SVP fand die Volkswahl in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre immer mehr Anhänger. 1997 regte ein parteiloser renommierter Zürcher Wirtschaftsanwalt und Staatsrechtler an, das Anliegen der Volkswahl des Bundesrates ernsthaft an die Hand zu nehmen. Es entstand ein Initiativtext und ein Argumentarium, das 1998 an einer Delegiertenversammlung der SVP Schweiz in Schaffhausen lebhaft diskutiert wurde. Von Anfang an sollte es darum gehen, einen einzigen Wahlkreis zu bilden, damit die Stimmbürger alle sieben Bundesräte wählen können. Völlig unbestritten war auch, dass der lateinischen Schweiz mindestens zwei Sitze eingeräumt werden, doch können es auch mehr sein. Einzig zu Diskussionen Anlass gab bis zur endgültigen Lancierung der Volksinitiative im Oktober 2009 ob die Wahl im Proporz- oder Majorzsystem abgehalten werden soll. Schliesslich setzte sich wie bei den Regierungsratswahlen in allen Kantonen ausser Tessin und Zug üblich das Majorzsystem durch.
Christoph Mörgeli, Nationalrat Stäfa (ZH)