Nationalrat Heinz Brand (GR)
Die unkontrollierte Zuwanderung stellt alle Staaten Europas vor grösste Probleme. Zielländer sind vor allem jene, welche die Probleme der Einwanderung nicht zu bewältigen vermögen und resignierend den Verbleib der Asylsuchenden dulden. Auch Staaten wie die Schweiz, …
Die unkontrollierte Zuwanderung stellt alle Staaten Europas vor grösste Probleme. Zielländer sind vor allem jene, welche die Probleme der Einwanderung nicht zu bewältigen vermögen und resignierend den Verbleib der Asylsuchenden dulden. Auch Staaten wie die Schweiz, welche besonders gute Unterstützungsleistungen und umfassende medizinische Behandlung anbieten, sind für Asylsuchende höchst attraktiv. Hier ist der Hebel anzusetzen. Das Asylproblem lässt sich nur durch effiziente Aufnahmeverfahren und bescheidene Attraktivität lösen. Das heisst: Die Politik hat für geringere Standortattraktivität zu sorgen, Asylverfahren sind rasch abzuschliessen, und Asylentscheide sind entschieden durchzusetzen. Die Schweiz erfüllt bedauerlicherweise keines dieser Erfordernisse. Darum ist der Zustrom von Asylsuchenden in die Schweiz ungebrochen hoch.
Verfahrensprobleme im Vordergrund
Im Vordergrund aller Lösungsansätze stehen Verfahrensprobleme. Denn alle Verfahren – selbst einfache Rücküberstellungsverfahren gemäss Dublin-Abkommen – dauern viel zu lange. Die Verfahren sind zu kompliziert und zu aufwendig. Sie werden kaum verstanden. Liegt endlich ein rechtskräftiger Asylentscheid vor, beginnt der aufwendige Vollzug, welcher nochmals sehr, sehr lange dauert.
Wegen der einfachen Zugangsmöglichkeiten zum Asylverfahren, wegen der bescheidenen Mitwirkungspflichten der Asylsuchenden und wegen des fast grenzenlosen «Rechtsschutzes» Abgewiesener sind Asylverfahren heute innert nützlicher Frist nicht mehr zu erledigen. Daran ändern auch Erfolgsmeldungen des Bundesamtes für Migration (BFM) nichts.
Zur hohen Attraktivität der Schweiz als Zielland für Asyleinwanderer tragen weiter die (zu) guten Hilfeleistungen bei. Sichere und komfortable Unterbringung in Wohnungen und Zimmern nach schweizerischem Standard bedeutet für die Mehrheit der Asylsuchenden eine ausserordentliche Verbesserung der Lebensqualität gegenüber den Verhältnissen in ihren Herkunftsländern. Der praktisch ungehinderte Zugang zum Leistungsangebot der Spitzenmedizin – verbunden mit fast unbeschränkten Behandlungsmöglichkeiten – vervollständigt das einzigartige schweizerische «Hilfsangebot» auf verhängnisvolle Weise. Ob unter dem Titel «Nothilfe» oder «So-zialhilfe» bezahlt wird, ist insgesamt kaum von Bedeutung. Entscheidend ist die Summe aller Annehmlichkeiten, die für Asylsuchende den möglichst dauerhaften Verbleib in der Schweiz erstrebenswert machen.
Es fehlen griffige Instrumente
Unter diesen verlockenden Bedingungen ist es sogar verständlich, dass sich Asylsuchende mit allen erdenklichen Mitteln gegen die Ausreise und gegen polizeiliche Rückschaffungen wehren. Doch ein Verzicht auf die Durchsetzung rechtsstaatlich gültig getroffener Entscheide kommt einer Kapitulation gleich. Heute werden leider viel zu viele Entscheide nicht vollzogen oder aus Opportunitätsgründen – was heisst das eigentlich? – nicht durchgesetzt. Im Vollzugsbereich besteht allerhöchster Handlungsbedarf, und zur Rückführung abgewiesener Asylbewerber sind dringend griffige Instrumente bereit zu stellen.
Mehr als ein halbes Dutzend Asylgesetzrevisionen vermochten bisher die immer noch wachsenden Schwierigkeiten nicht zu meistern. Allzu zögerlich formulierte Rechtsgrundlagen allein sind eben kein Allheilmittel für unbewältigte Probleme. Ein desorientiertes und wenig effizientes Bundesamt sowie ein uneinheitlicher Vollzug der Kantone erschweren das Krisenmanagement zusätzlich. Es fehlt immer noch die Einsicht, dass endlich grundlegende Reformen unerlässlich sind, nachdem kosmetische Anpassungen nichts gebracht haben.
Zuwarten wäre verhängnisvoll
Was braucht die Schweiz, um den Herausforderungen gewachsen zu sein? Sie braucht einfache und schnelle Verfahren. Allen Asylsuchenden sind nicht nur bezüglich ihres Verhaltens im Alltag, sondern auch für die Mitwirkung im Verfahren strenge Regeln vorzugeben. Dass insbesondere mit straffälligen Asylsuchenden viel härter ins Gericht gegangen werden muss, versteht sich. Für die Dauer des Asylverfahrens reichen massvolle Unterstützungsleistungen, um die Einreise in die Schweiz und den möglichst langen Verbleib «im gelobten Land» nicht noch zusätzlich zu belohnen und damit erst recht erstrebenswert zu machen.
Ohne entschiedene Korrekturen gegenüber dem heutigen Asylrecht lässt sich das Asylproblem nicht lösen. Zielgerichtete Massnahmen, um die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Schutzland für echte politisch Verfolgte zurück zu gewinnen, sind selbstverständlich ohne Abstriche oder gar Verrat an der humanitären Tradition unseres Landes zu treffen. Voraussetzung dafür ist ein starker politischer Wille. Dieser fehlt leider im Parlament, im Bundesrat und insbesondere in der Bundesverwaltung immer noch. Zu-zuwarten aber, bis andere mit direktdemokratischen Mitteln das Heft in die Hand nehmen, wäre verhängnisvoll!
Nationalrat Heinz Brand, Klosters (GR)