Festhalten am Milizsystem und an der Wehrpflicht

Extrablatt Extrablatt November 2012

Pascal Dessauges, Regierungsstatthalter des Bezirks Morges und Oberst in der Armee

Mit Stolz leiste ich seit 28 Jahren – zusätzlich zu meinen beruflichen, politischen und vereinsinternen Tätigkeiten – Dienst in der Milizarmee. Schliesslich gilt seit dem 29. Mai 1874 (Totalrevision der Bundesverfassung von 1848) der Grundsatz: «Jeder Schweizer ist wehrpflichtig.»

Die Armeeabschaffer

Nach den Vorstellungen der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) sollte in Zukunft folgender Artikel 59 in der Bundesverfassung stehen: «Niemand kann verpflichtet werden, Militärdienst zu leisten.» Die GSoA macht per Volksinitiative die Abschaffung der Militärdienstpflicht zum Gegenstand einer breiten politischen Diskussion. Die Schweizer Bevölkerung hat im Bewusstsein der Wichtigkeit der Landesverteidigung die letzte GSoA-Abschaffungs-Initiative am 2. Dezember 2001 mit 78,1% der Stimmenden klar verworfen.

 

Gesellschaftlich verankert

Im sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 2010 bekräftigte auch der Bundesrat seine Absicht, an der Militärdienstpflicht festzuhalten. Die allgemeine Wehrpflicht stehe für eine gesellschaftlich fest verankerte Armee und sei Teil des staatspolitischen Selbstverständnisses der Schweiz, begründet der Bundesrat sein Nein zur GSoA-Initiative. Das gesamte politische System der Schweiz lebe von der Einsicht, dass Rechte stets mit Pflichten verbunden seien. Die Militärdienstpflicht sorge – wie andere Bürgerrechte und -pflichten – dafür, dass sich die Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwohl engagieren.

In den vergangenen Jahren erfuhr die Armee zahlreiche Reformen. Federführend waren in der Regel Beamte, die oft ohne besondere Erfahrungen im Armeebereich vom Bürotisch aus agierten. Auch manche Parlamentarier gebärdeten sich als Militärspezialisten und setzten Änderungen durch, die zur Schwächung der Armee führten.

 

In kleinen Schritten…

Das Einziehen der Taschenmunition zum Beispiel, also eines wesentlichen Teils der persönlichen Ausrüstung der Armeeangehörigen, war leider so ein höchst bedauerlicher Schritt in Richtung Abschaffung der Armee. Die Aufbewahrung der Waffen in Zeughäusern dürfte wohl der nächste Schritt sein. Die Demontage der Armee ging bisher viel weiter, als es die GSoA mit ihren Initiativen zu hoffen gewagt hatte. Der Grundauftrag, also «die Verteidigung der Souveränität der Schweiz» muss wieder im Zentrum stehen.

 

Effizientestes Wehrmodell für die Schweiz

Die obligatorische Militärdienstpflicht muss dafür erhalten bleiben. Sie ist der tragende Pfeiler unserer Armee. Zudem sorgt das Milizsystem dafür, dass für die Armee möglichst breite zivile Kenntnisse und Fähigkeiten nutzbar gemacht werden können, dass die Armee sozial und regional durchmischt ist und dass die traditionell enge Verbindung zwischen Armee und Gesellschaft gewährleistet bleibt.

Eine Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht würde das sicherheitspolitische Selbstverständnis der Schweiz grundlegend verändern und das schweizerische Bewusstsein von der selbst­verständlichen Erfüllung der Bürgerpflichten durch alle untergraben. Der Bundesrat sagt es so: «Der ‹Bürgersoldat› versteht es, Befehl und Gehorsam in der Armee und Mitbestimmung in der Politik in Einklang zu bringen.» Das ist schweizerischer Gemeinsinn.

Pascal Dessauges, Regierungsstatthalter des Bezirks Morges (VD) und Oberst in der Armee

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