Vaterferien bei Mutterfreuden?

Extrablatt Extrablatt November 2012

Bisher wurden alle Vorstösse für einen Elternurlaub von Bundesrat und Parlament abgelehnt. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen setzt darum neuerdings zum Erzwingen…

Peter Amtstutz, leitete lange Jahre die Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» und gibt als freier politischer Publizist seine eigene Meinung wieder

Bisher wurden alle Vorstösse für einen Elternurlaub von Bundesrat und Parlament abgelehnt. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen setzt darum neuerdings zum Erzwingen einer Elternzeit auf die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen.

Peter Amtstutz, leitete lange Jahre die Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» und gibt als freier politischer Publizist seine eigene Meinung wieder

In allen Fragen, die die «Situation der Frauen in der Schweiz und die Gleichstellung der Geschlechter» betreffen, lässt sich der Bundesrat von der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF) beraten. Deren Auftrag: «Die EKF beobachtet und analysiert die Entwicklung der Frauen- und Gleichstellungspolitik in der Schweiz. Sie erarbeitet Empfehlungen für frauenpolitische Massnahmen und zur Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann.»
Diese Kommission gebärdet sich mittlerweile wie eine Partei oder lieber noch wie eine Bundesbehörde. Jüngstes Beispiel: Die EKF hat die Thematik «Elternzeit – Elterngeld» auf ihre Agenda gesetzt (Positionspapier vom 21.09.2011): «Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit muss verbessert werden, um die Gestaltungsfreiheit des Familienlebens zu ermöglichen.» Die Kommission hatte sich schon 1982 bei der Mutterschaftsversicherung für die Schaffung eines Elternurlaubs stark gemacht. Bisher wurden alle Vorstösse für einen Eltern­urlaub von Bundesrat und Parlament abgelehnt.

Die EKF setzt darum neuerdings zum Erzwingen einer Elternzeit auf die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF). Diese fordert 24 Wochen «Elternzeit» mit einem Lohnfortzahlungsanspruch von 80 Prozent oder maximal 196 Franken pro Tag. Wörtlich steht im EKF-Positionspapier: «Auf lange Sicht geht es darum, die Erneuerung der Generationen zu sichern, indem allen Familien genügend Zeit, Geld und die Infrastruktur geboten wird, um ihren Kinderwunsch zu verwirklichen.»

Doch dahinter steckt zugegebenermassen der Wunsch nach EU-Kompatibilität: «Auf EU-Ebene sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Elternurlaub von mindestens vier Monaten einzuführen. Die EKF fordert Bundesrat und Parlament auf, eine gesetzlich geregelte bezahlte Elternzeit zu schaffen.» Entschädigung in Form eines Erwerbsersatzes beziehungsweise einer Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sollten diese Wundertüte füllen. Über wirtschaftsschädliche Nebenwirkungen liest man kein Wort. Dafür aber: «Die bisher fehlende Vaterschaftszeit (oder Elternzeit) behindert das Aufbrechen der traditionellen Rollenverteilung in der familiären Betreuungsarbeit.»
Es wird zum Glück in der direkten Demokratie Aufgabe der Stimmberechtigten sein, über Sinn und Unsinn solchen Kollektivfortschritts zu befinden…

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