Die Schweiz ist eine der offensten Volkswirtschaften der Welt. Ein enger Austausch mit dem Nachbar EU stellt dabei eine Selbstverständlichkeit dar. Die bilateralen Beziehungen müssen aber stets auf Augenhöhe und im gegenseitigen Interesse stattfinden. Und sie sind kein Selbstzweck, wie man das in der aktuellen Debatte bisweilen meinen könnte.
Die Schweiz ist mit der EU über nicht weniger als 283 bilaterale Verträge verbunden, welche verschiedenste Bereiche regeln, angefangen vom Freihandelsabkommen von 1972 bis zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch, das noch nicht einmal vom Parlament beraten wurde. Im Fokus stehen derzeit die sieben Verträge des Paketes Bilaterale I, welche 1999 abgeschlossen wurden. Volk und Stände haben im vergangenen Jahr beschlossen, dass aus diesem Paket das Abkommen über die Personenfreizügigkeit nicht mehr in der bisherigen Form weitergeführt werden soll, weil die Auswirkungen für die Schweiz mit zu grossen Nachteilen verbunden sind. Die Masseneinwanderung von jährlich rund 80‘000 Personen belastet die Volkswirtschaft, Infrastrukturen, das Landschaftsbild und die Lebensqualität in zunehmendem Mass.
Keine Abschottung
Die anderen sechs Verträge des Paketes Bilaterale I betreffen den Landverkehr, den Luftverkehr, die Technischen Handelshemmnisse, das Öffentliches Beschaffungswesen, die Landwirtschaft und die Forschung. Diese Verträge können aus Sicht der Schweiz weitergeführt werden, sie sind aber nicht alle gleich wichtig für die Schweiz. So ist das Landverkehrsabkommen vor allem für die EU von grosser Bedeutung. Es darf zudem nicht vergessen werden, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen seinerzeit nicht einem Wunsch der Schweiz entsprach. Die Schweiz kann gut auf ein solches Abkommen verzichten, falls kein neues ausgehandelt werden kann, da sie die gewünschten Arbeitskräfte aus dem Ausland jederzeit rekrutieren kann, falls der inländische Arbeitsmarkt die Bedürfnisse der Wirtschaft nicht vollumfänglich befriedigt.
Auf die eigenen Stärken vertrauen
Da die Abkommen der Bilateralen I miteinander verknüpft sind, stellt sich die Frage, was geschieht, wenn das Personenfreizügigkeitsabkommen dahinfallen würde. Betroffen wären dadurch in erster Linie nur die erwähnten sechs der insgesamt 283 Abkommen. Ob die EU auf diese Abkommen verzichten möchte, ist zudem fraglich. Die Schweiz gehört auch für die EU zu den wichtigsten Handelspartnern. Sie exportiert mehr in die Schweiz, als unsere Wirtschaft in den EU-Raum. Die Unternehmen in der EU wollen den Absatzmarkt Schweiz unter keinen Umständen verlieren. Zudem ist der grenzüberschreitende Handel primär durch die Regeln der Welthandelsorganisation WTO und dem Freihandelsabkommen abgesichert.
Beziehungen zur EU nicht überhöhen
Es wird also in jedem Fall einen pragmatischen Weg geben. Die EU ist ein wichtiger Handelspartner. Die Schweizer Wirtschaft muss sich aber global ausrichten und sollte sich nicht in einseitige Abhängigkeiten begeben. Das zeigt derzeit gerade die Euro-Krise. Zudem wäre es geradezu selbstzerstörerisch, für einzelne Verträge Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und den politischen Handlungsspielraum aufzugeben.