Der vom Bundesrat geplante Rahmenvertrag mit der EU zur institutionellen Einbindung der Schweiz birgt enorme Risiken für unsere Wirtschaft. Mit einer dynamischen Übernahme von EU-Recht und der Akzeptanz des EU-Gerichtshofes als oberstes Gremium bei der Auslegung des Rechts wird die inzwischen sozialistisch geprägte Regulierungsflut aus Brüssel ungebremst auf die Schweiz überschwappen. Dies bringt ungeahnte Staatsinterventionen und wirtschaftsfeindliche Bürokratie, in erster Linie zu Lasten unserer Unternehmen.
Das neue Lebensmittelrecht zeigt, in welche Richtung sich diese dynamische Rechtsübernahme jetzt schon, aber noch in verstärktem Mass und auch in allen anderen wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen entwickeln wird. Das neue Lebensmittelgesetz löst eine Regulierungswelle mit 29 Verordnungen aus. Mindestens 9 neue Verwaltungsstellen und zusätzliche Millioneninvestitionen im Bereich Informatik allein auf Stufe Bund sind die Konsequenz daraus. Jetzt können wir noch das Schlimmste verhindern und Korrekturen anbringen. Bei einer dynamischen Rechtsübernahme müsste die Schweiz aber zwingend das EU-Recht übernehmen. Die Wirtschaft wäre der Regulierungsflut aus Brüssel ungeschützt ausgeliefert.
Die Branchen werden bevormundet und gegängelt, der Bürokratieapparat weiter aufgebläht. Gleiches gilt allgemein unter den Schlagworten Konsumentenschutz, Umweltschutz oder Prävention. Das Gewerkschaftsrecht würde weiter ausgebaut. Solidarhaftungen, ausufernde Arbeitszeiterfassungspflichten und Ferienregulierungen, neue Quotenregelungen, Lohndiskriminierungspolizei, die Möglichkeit von Sammelklagen, genderneutrale Unisextarife oder ein ausgedehnter Elternurlaub werden bei einer Anpassung an die EU die Wirtschaft zusätzlich belasten, die Freiheit der Bürger beschneiden, die Steuern in die Höhe treiben und unseren flexiblen Arbeitsmarkt zerstören.