Was der EU als sogenanntes Rahmenabkommen mit der Schweiz vorschwebt, ist nichts anderes als ein Unterwerfungsvertrag – zum einseitigen Nutzen der EU. Kein anderer Staat dieser Welt würde so etwas eingehen.
Seit 700 Jahren kennt die Schweiz bilaterale Verträge. Das etwas hochtrabende Wort «bilateral» heisst ganz einfach: «zweiseitig», «zwei Seiten betreffend ». Es handelt sich dabei um Abkommen mit allen Ländern, abgeschlossen zum gegenseitigen Nutzen beider Partner – auf Augenhöhe, zwischen zwei Gleichberechtigten. Das ist das Selbstverständlichste der Welt. Allein mit der EU kennt die Schweiz über 150 bilaterale Verträge.
Doch im Jahr 2008 teilte die EU der Schweiz erstmals unmissverständlich mit, dass sie diese Art von bilateralen Verträgen nicht mehr will. Brüssel verlangt statt der Rechtsentwicklung zwischen Gleichberechtigten neu einen «Rahmen» für alle bisherigen und sämtliche künftigen Abkommen, wonach die Schweiz die von der EU vorgegebenen Änderungen übernehmen muss. Das Resultat entsprechender Von Nationalrat Thomas Matter, Unternehmer mehrjähriger Verhandlungen ist das jetzt vorliegende institutionelle Abkommen.
EU-Abkommen entmachtet die Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Dieses Abkommen wäre das Ende, nicht die Fortsetzung des bilateralen Weges. Volk, Kantone und Parlament hätten in den wichtigsten Fragen unseres Landes nichts mehr zu sagen. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger wären als oberste Gesetzgeber in zentralen Teilen unserer Wirtschafts-, Sozial- und Aussenpolitik entmachtet. Wir müssten automatisch fremdes Recht übernehmen, fremde Richter akzeptieren, und bei missliebigen Abstimmungen dürfte uns die EU ganz legal bestrafen.
Es wäre wie ein Fussballspiel zwischen der Schweiz und Deutschland, bei dem die Deutschen die Regeln machen, diese während des Spiels einseitig ändern, den Schiedsrichter stellen und unsere Mannschaft erst noch ganz legal ins Schienbein treten dürften. Ich kenne unter den 194 Staaten dieser Welt keinen einzigen, der sich durch einen ähnlichen «monolateralen» Unterwerfungsvertrag derart auf Gedeih und Verderben an ein anderes Staatsgebilde gebunden hat.