Land auf, Land ab predigen Parteien, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften das Märchen der angeblich notwendigen Fachkräfte aus dem EU-Raum. Dabei ist Fakt: Nur knapp 20 Prozent der Zugewanderten arbeiten in einem Beruf mit Fachkräftemangel. Die Restlichen sind vielmehr günstige Arbeitskräfte, welche die heimischen «Büezer» konkurrenzieren und aus dem Arbeitsmarkt drängen. Besonders betroffen sind dabei die älteren Arbeitnehmenden über 55 Jahren.
Dies zeigen die folgenden drei Zahlenbeispiele. Beispiel 1: Machten die über 50-Jährigen 2012 noch gut 23% aller Arbeitslosen aus, erhöhte sich dieser Anteil bis 2018 auf knapp 28%. Beispiel 2: Dies schlägt sich in der Sozialhilfequote nieder, die seit der Einführung der Personenfreizügigkeit (2007–2017) bei den 46- bis 55-Jährigen um rund 20% und bei den 56- bis 64-Jährigen sogar um 40% angestiegen ist. Und auch noch ein (aktuelles Corona-) Beispiel 3: Vom April bis Mai 2020 nahm die Anzahl der arbeitslosen 55- bis 64-Jährigen im Maschinenbau um 48 Prozent zu!
Der Bundesrat gibt in seiner Botschaft zur neuen sogenannten Überbrückungsrente erstmals überhaupt zu: «Die Zuwanderung ist […] mit Herausforderungen verbunden. Sie führt […] zu kompetitiveren Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt.» Das Schönwetterwort «kompetitiv» heisst nichts anderes, als dass durch eine unbegrenzte
Zuwanderung so viele Personen in unser kleines Land strömen, dass aus dem Arbeitsmarkt ein regelrechtes Haifischbecken wird.
Die Folge: Junge Zuwanderer oder auch Grenzgänger verdrängen die inländischen Büezer. Davon besonders betroffen sind die über 55-jährigen Arbeitnehmenden. Für Unternehmen ist es viel attraktiver, einem Zuwanderer einen Dumpinglohn zu bezahlen, als einem langjährigen älteren Arbeitnehmer einen seiner Ausbildung und Erfahrung würdigen Lohn.
Der Bundesrat hat diese Verdrängung von Arbeitnehmenden über 55 erkannt. Doch statt sich dem eigentlichen Problem – der unbegrenzten Zuwanderung – zu stellen, wird Pflästerlipolitik betrieben. Der Bundesrat erschafft mit Hunderten Millionen Franken Steuergeld ein neues Sozialwerk: die sogenannte Überbrückungsrente. Kurz: Wer über 58 Jahre alt ist, und den Job verliert, soll nach der Aussteuerung (ALV) bis zur Pensionierung eine Überbrückungsrente erhalten, um so den demütigenden Gang zum Sozialamt verhindern zu können.
Die Personenfreizügigkeit führt also dazu, dass Arbeitnehmende über 55 durch junge Zuwanderer und Grenzgänger ersetzt werden. Und die Unternehmen können ab sofort mit «gutem Gewissen» entlassen, denn der Staat öffnet sein Kässeli. Ein skrupelloser Tabubruch. Darum ist die Überbrückungsrente eine «Entlassungsrente». Packen wir das Problem an der Wurzel an: Die beste Job-Garantie für Personen über 55 ist eine massvolle Zuwanderung!