Nationalrat und Unternehmer Thomas Matter räumt mit dem Märchen auf, Schweizer Unternehmen verlören bei einem Ja zur Begrenzungs-Initiative den Zugang zum EU-Markt oder könnten keine Arbeitskräfte mehr im Ausland rekrutieren. Das Gegenteil ist wahr.
Kann die Wirtschaft bei einem Ja zur Begrenzungs-Initiative im Ausland noch die nötigen Fachkräfte rekrutieren?
Selbstverständlich. Die Schweizer Wirtschaft hat 1970 von sich aus der Einführung von Höchstzahlen und Kontingenten zugestimmt. Damals wäre wegen der Massenzuwanderung vor allem aus Südeuropa beinahe die extreme Schwarzenbach-Initiative angenommen worden. Die Wirtschaft hat bis 2007 klaglos und erfolgreich mit Höchstzahlen und Kontingenten funktioniert – und tut das mit Drittstaaten auch heute noch. Die Wirtschaft wird auch künftig die ausländischen Arbeitskräfte erhalten, die sie wirklich braucht – die Schweizer Arbeitsbedingungen sind so attraktiv, dass Hochqualifizierte jederzeit gerne zu uns kommen. In der aktuellen Wirtschaftskrise müssen die Unternehmen allerdings in erster Linie arbeitslose Schweizer Arbeitnehmende beschäftigen und nicht noch mehr EU-Ausländer ins Land holen.
Wird das Rekrutieren ausländischer Arbeitskräfte bei einem Ja zur Begrenzungs-Initiative nicht viel komplizierter und bürokratischer?
Das ist eine Ausrede der Manager, die aus 450 Millionen EU-Bürgern auswählen und die Löhne drücken wollen. Die Schweiz hat jahrzehntelange Erfahrung bei der unbürokratischen Steuerung der Zuwanderung über Höchstzahlen und Kontingente. Und: Diese Kosten sind gering im Verhältnis zu jenen, die die masslose Zuwanderung durch Staus, überlastete Infrastrukturen, steigende Mieten oder explodierende Sozialkosten verursacht.
Verlieren Schweizer Unternehmen den Zugang zum EU-Markt bei einem Ja zur Begrenzungs-Initiative?
Das ist eine viel gehörte, aber absurde Aussage. Das Freihandelsabkommen von 1972 garantiert den Schweizer Unternehmen den Zugang zum EU-Markt und auch die Welthandelsorganisation WTO schützt die Schweiz vor diskriminierenden Massnahmen der EU. Für den freien Zugang zu einem ausländischen Markt ist weder die Rechtsübernahme noch die Personenfreizügigkeit nötig, wie das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China zeigt.