Wie EU-Ausländer das System austricksen und direkt in unser Sozialsystem einwandern. Wie EU-Ausländer das System austricksen und direkt in unser Sozialsystem einwandern.
Als Sozialvorsteherin einer Gemeinde erlebe ich leider oft, wie EU-Ausländer dank der Personenfreizügigkeit die Schweizer Sozialwerke schamlos plündern. Eine beliebte Masche ist, dass Ausländer, die bereits in der Schweiz leben, Freunde und Bekannte mit einem Arbeitsvertrag ins Land holen. So kam ein junger Italiener hierher. Als er seine Stelle in der Pizzeria antreten wollte, sagte der Inhaber, die Betriebslage habe sich verschlechtert. Somit landete der junge Italiener direkt auf dem Sozialamt.
Keine Lust auf Arbeit
Eine deutsche Familie wanderte dank Arbeitsvertrag ebenfalls in die Schweiz ein. Der deutsche Bodenleger, der in Deutschland von Harz IV gelebt hatte, erhielt in der Schweiz bereits während der Probezeit die Kündigung, weil seine Leistung nicht stimmte. Seine Frau fand eine Stelle als Teilzeitverkäuferin, die sie jedoch bald kündigte, weil sie jetzt, wo ihr Mann zu Hause sei, mehr Zeit für die Familie haben wolle.
Es war klar, das deutsche Ehepaar hatte schlicht keine Lust zu arbeiten, trotzdem können sich die beiden zurücklehnen und vom gut ausgebauten Schweizer Sozialstaat leben. Denn sobald jemand aus der EU den Schweizer Behörden einen Arbeitsvertrag vorlegen kann, müssen diese eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre erteilen. Die Gerichte haben sogar entschieden, dass dafür selbst ein Arbeitsvertrag für ein Pensum von nur 12,5 Stunden pro Woche ausreicht. Obwohl man mit 12,5 Arbeitsstunden pro Woche kaum genug verdient, um in der Schweiz ohne staatliche Unterstützung leben zu können.
Die Personenfreizügigkeit ist kein Erfolgsmodell, sondern ein Freipass für jede EU-Bürgerin und jeden EU-Bürger, in die Schweizer Sozialwerke einzuwandern. Selbst der Bund kam in seinem Bericht zur Personenfreizügigkeit zum Schluss, dass die Zuwanderung für die Arbeitslosenversicherung wie auch für die Sozialhilfe ein Minusgeschäft ist, da dort vor allem Ausländer profitieren, weil sie mehr beziehen als einzahlen.
Bei der AHV hingegen sei die Zuwanderung ein voller Erfolg, versuchen die Befürworter der Personenfreizügigkeit diese schönzureden. Wandern vorwiegend jüngere Personen ein, dann wirkt sich dies zwar positiv auf die AHV aus zumindest kurz- und mittelfristig. Längerfristig gibt es aber auch hier Probleme, denn diese Personen haben später Anspruch auf eine AHV-Rente – obwohl sie nicht von Anfang an einbezahlt haben, mit Kleinstpensen beschäftigt oder eben von der Sozialhilfe abhängig waren. Diese Zuwanderer haben dann eine minimale AHV-Rente, von der sie nicht leben können. Weil die Personenfreizügigkeit allen EU-Bürgern die Gleichstellung mit der Schweizer Bevölkerung garantiert, haben sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Es kommen vor allem schlecht Qualifizierte
Die Zuwanderung in unsere Sozialwerke hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Kamen mit der Einführung der Personenfreizügigkeit vorwiegend Fachkräfte wie Ärzte und Ingenieure, so kommen heute vor allem schlecht Qualifizierte beispielsweise aus Rumänien und Bulgarien. Sie landen bald in der Sozialhilfe oder leben auf andere Weise vom Staat und damit von den Schweizer Steuerzahlenden. Jetzt, in der Krise, in der die Arbeitslosigkeit in vielen EU-Ländern massiv steigt, nimmt die Zuwanderung in unser Sozialsystem weiter zu. Wenn wir unsere Sozialwerke erhalten wollen, ist es heute dringender denn je, dass wir die Zuwanderung selber steuern.