Weil ältere Arbeitnehmer immer mehr aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden, haben Bundesrat und Parlament im Schnellzug ein neues Sozialwerk erschaffen. Die sogenannte Entlassungsrente ist eine Einladung, ältere Arbeitnehmende auf Kosten des Staates zu entlassen. Es kann nicht sein, dass einzig als staatliches Kampfvehikel gegen die Begrenzungs-Initiative die Steuerzahler künftig mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr dafür ausgeben müssen.
Wäre die Unterstützung seitens der FDP und der CVP auch erfolgt, wenn es sich um eine aussichtslose Initiative gehandelt hätte? Wohl kaum. Die Angst muss den Mitgliedern der Bundesversammlung dieser beiden Parteien wohl sehr tief in den Knochen stecken. Ein bürgerliches Projekt ist es jedenfalls nicht und schon gar keines des freiheitlich-freisinnigen Gedankengutes.
Masslos überzogenes neues Sozialwerk
Zu Beginn der parlamentarischen Beratung rechnete der Bundesrat mit neuen gebundenen Kosten zu Lasten des Bundeshaushalts mit rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Es war von Anfang an klar, dass diese Summe und die erwartende Anzahl Bezüger von 4’400 viel zu tief budgetiert waren. Schon eine ähnliche Rente im Kanton Waadt liess die Anzahl Bezüger/innen explodieren und die entrichtete Summe verzehnfachte sich innerhalb von sechs Jahren. Und die vorgesehenen Anspruchsvoraussetzungen wurden grosszügig angesetzt: Das Vermögen musste unter Fr. 100’000.– für alleinstehende Personen und unter Fr. 200’000.– für Ehepaare sein; es war eine Mindestversicherungsdauer in der AHV von 20 Jahren vorgesehen und zusätzlich gab es noch komplizierte Maximalanforderungen in Bezug auf die AHV-Höhe. Der Vorlage wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratung zwar noch mehrere Zähne gezogen. Trotzdem ist sie nach wie vor masslos überzogen.
Ein Eingriff in die Hoheit der Kantone
Die soziale Sicherheit unseres Landes basiert auf verschiedenen Säulen und hat in der Vergangenheit sehr gut funktioniert. Als letztes Auffangnetz haben sich auch die bedarfsorientierten Fürsorgeleistungen in den Gemeinden bewährt. Allen Menschen wird in den Ausnahmesituationen geholfen und verhungern musste – zum Glück – in unserem Land noch niemand. Es versteht sich von selbst, dass bei Bezug von staatlichen Fürsorgeleistungen zuerst ein Verzehr von eigenem Vermögen stattfinden muss. Das wird auch bei der neuen Bundesfürsorgeleistung nicht anders sein. Die Vermögen müssen offengelegt werden, egal ob bei der Überbrückungs- oder der Fürsorgeleistung. Nur die Zahlstelle verlagert sich hinauf zum Bund. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität und die verfassungsmässige Verantwortlichkeit missachtet. Aber das spielt ja in der heutigen Politgeneration keine Rolle mehr. Wer direkt nach dem Studium in den Nationalrat kommt, kennt diese bewährten ordnungspolitischen Kriterien des Föderalismus ja sowieso nicht. Leider sind unter diesen Opportunisten auch immer mehr ältere Volksvertreter. Das Abbild der Bezüger- und Profitiergesellschaft widerspiegelt sich auch im Parlament. Dass keines unserer wichtigsten Sozialwerke für die Zukunft solide finanziert ist, sei nur am Rande vermerkt! Reicht das Geld nicht, dann werden neue «Quellen erschlossen», um es dort zu holen, wo es sich befindet.
Verherrendes Signal an die Wirtschaft
Es ist klar, dass diese Überbrückungsleistung eine Einladung ist, sich von Mitarbeitenden ab dem Alter 58 zu verabschieden. Sie werden sicher in der Arbeitslosenversicherung und ab dem Alter 60 in dieser neuen Fürsorgeleistung aufgehoben sein. Der Weg ist somit frei, durch Jüngere die Kosten zu senken und das digitale Wissen für die Zukunft zu erhöhen. Ich bin überzeugt, dass Unternehmen dies zu nutzen wissen. Leidtragende wird die ältere Generation sein. Das Kampfmittel gegen die Begrenzungs-Initiative steht und die Zuwanderung kann weitergehen ohne dass man ein schlechtes Gewissen haben muss. Man hat vorgesorgt zu Lasten des Staates.