Vorstoss

09.3997 – Interpellation: Aufenthaltsbewilligung für vorbestrafte Illegale?

Mit Urteil vom 29.9.09 hat das Bundesgericht das Zürcher Migrationsamt angewiesen, einem mehrfach vorbestraften und wiederholt des Landes verwiesenen, seit 1996 illegal in der Schweiz lebenden…

Alfred Heer
Alfred Heer
Nationalrat Zürich (ZH)

Interpellation der SVP-Fraktion

Mit Urteil vom 29.9.09 hat das Bundesgericht das Zürcher Migrationsamt angewiesen, einem mehrfach vorbestraften und wiederholt des Landes verwiesenen, seit 1996 illegal in der Schweiz lebenden Palästinenser eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen (vgl. Urteil 2C_196/2009). Hauptgrund für diesen Entscheid ist die im Juni 2007 erfolgte Heirat des Palästinensers mit einer in Zürich niedergelassenen EU-Bürgerin. Das Bundesgericht hat damit seine Praxis ohne rechtlich zwingende Grundlage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angepasst. Dieser hat seinerseits die Praxis in dieser Frage erst 2008 definitiv geändert, womit das Recht zum Familiennachzug nun nicht mehr von einem vorherigen rechtmässigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat abhängen darf bzw. eine solche Voraussetzung die gemeinschaftsrechtliche Regelung der Familienvereinigung verletzen würde.

Es stellen sich folgende Fragen:

  1. Obwohl Entscheide des EuGH für die Schweiz nicht bindend sind, übt sich das Bundesgericht in vorauseilendem Gehorsam. Was hätte die Schweiz seitens der EU zu befürchten, wenn sie die bislang geltende Praxis beibehalten würde? 
  2. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass dieses Urteil wesentliche landesrechtliche Voraussetzungen für einen Aufenthalt und Verbleib von Ausländern in der Schweiz schlicht aushebelt?
  3. Wie beurteilt der Bundesrat die Signalwirkung eines solchen Entscheides auf abgewiesene Asylbewerber, Sans-Papiers und sonstige illegal anwesende Personen?
  4. Trifft es zu, dass mit dem neuen Abs. 4 in Art. 98 ZGB, die im vorliegenden Fall für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis entscheidende Heirat hätte untersagt werden können? Und könnten an Aufenthaltsbewilligungen Interessierte das Heiratshindernis (illegalen Aufenthalt) umgehen, indem sie die Ehe mit einem in der Schweiz niedergelassenen EU-Bürger im Ausland schliessen? Wenn ja, was kann dagegen unternommen werden?
  5. Ist der Bundesrat gewillt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die eigenwillige Rechtsset-zung des rechtssprechenden Bundesgerichtes zu korrigieren? Welche Massnahmen kämen in Frage?
  6. Was tut der Bundesrat um zu verhindern, dass die immer öffentlichere Lust des Bundesgerichtes anstatt Recht zu sprechen, selbst als Gesetzgeber tätig zu sein und so die Gewaltenteilung zwischen Judikative und Legislative zu unterwandern? 
  7.  Hat das Bundesgericht einstimmig entschieden?
Alfred Heer
Alfred Heer
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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