Mit Urteil vom 29.9.09 hat das Bundesgericht das Zürcher Migrationsamt angewiesen, einem mehrfach vorbestraften und wiederholt des Landes verwiesenen, seit 1996 illegal in der Schweiz lebenden…
Interpellation der SVP-Fraktion
Mit Urteil vom 29.9.09 hat das Bundesgericht das Zürcher Migrationsamt angewiesen, einem mehrfach vorbestraften und wiederholt des Landes verwiesenen, seit 1996 illegal in der Schweiz lebenden Palästinenser eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen (vgl. Urteil 2C_196/2009). Hauptgrund für diesen Entscheid ist die im Juni 2007 erfolgte Heirat des Palästinensers mit einer in Zürich niedergelassenen EU-Bürgerin. Das Bundesgericht hat damit seine Praxis ohne rechtlich zwingende Grundlage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angepasst. Dieser hat seinerseits die Praxis in dieser Frage erst 2008 definitiv geändert, womit das Recht zum Familiennachzug nun nicht mehr von einem vorherigen rechtmässigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat abhängen darf bzw. eine solche Voraussetzung die gemeinschaftsrechtliche Regelung der Familienvereinigung verletzen würde.
Es stellen sich folgende Fragen: