Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über das Bundesgericht so zu ändern, dass das Abstimmungsergebnis namentlich im Dispositiv von Entscheiden aufgeführt wird…
Motion der SVP-Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über das Bundesgericht so zu ändern, dass das Abstimmungsergebnis namentlich im Dispositiv von Entscheiden aufgeführt wird.
Nach Artikel 58 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht berät das Bundesgericht seinen Entscheid mündlich und öffentlich:
a) wenn der Abteilungspräsident oder die Abteilungspräsidentin dies anordnet oder ein Richter oder eine Richterin es verlangt;
b) wenn sich keine Einstimmigkeit ergibt.
Damit sind die mündlichen Beratungen und die darauf folgenden Abstimmungen öffentlich. Um diesem Öffentlichkeitsprinzip bessere Nachachtung zu verschaffen, sollen die Abstimmungsergebnisse neu namentlich in den schriftlichen Entscheiden offengelegt werden. Die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter wird dadurch nicht tangiert. Die Einführung der namentlichen Abstimmungen im Nationalrat hat denn auch gezeigt, dass diese auf die Unabhängigkeit der Parlamentsmitglieder keinen Einfluss hat. Im Gegenteil, die Öffentlichkeit gewinnt dadurch mehr Transparenz.