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Asylpolitik
Vorstoss

09.4276 – Interpellation: Rückweisung von minderjährigen Asylbewerbern nach Griechenland

Die Schweiz hat am 10. Februar 2009 entschieden, bis auf weiteres gewisse verletzliche Personengruppen aus dem Asylbereich nicht nach Griechenland zurückzuschicken: Betagte Personen, Familien mit…

Andrea Geissbühler
Andrea Geissbühler
Nationalrätin Bäriswil (BE)

Interpellation der SVP-Fraktion

Die Schweiz hat am 10. Februar 2009 entschieden, bis auf weiteres gewisse verletzliche Personengruppen aus dem Asylbereich nicht nach Griechenland zurückzuschicken: Betagte Personen, Familien mit minder-jährigen Kindern, unbegleitete Minderjährige oder Kranke. Dies sei notwendig, da die Zustände in Griechenland im Asylwesen ausarten und nur ungenügende Verfahren durchgeführt werden. Asylbewerber sollen gar in Nacht- und Nebelaktionen in Lastwagen über die Grenze in die Türkei abgeschoben werden.

  1. Ist das Vorgehen Griechenlands mit dem Dublin-Abkommen vereinbar? Sollte das Dublin-Abkommen nicht gekündigt werden, wenn Rückführungen in Vertragsstaaten wie Griechenland nicht mehr möglich sind?
  2. Wenn Ja: Warum erinnert die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konventionen Griechenland nicht an seine humanitären Verpflichtungen? Werden von Seiten der Schweiz oder der EU Sanktionen gegen das Verhalten von Griechenland ausgesprochen oder sind solche geplant?
  3. Wenn Nein: Warum greift nicht auch die Schweiz zu härteren Massnahmen gegenüber Asylbewerbern angesichts der Probleme, die auch hierzulande im Asylbereich vorherrschen?
  4. Wie unterscheidet sich der Vollzug des Dublin-Abkommens in den einzelnen Mitgliedsstaaten?
  5. Hält das Dublin-Abkommen den vor der Abstimmung dem Schweizer Volk gemachten Versprechen über die Vorteile dieses Abkommens stand?
Andrea Geissbühler
Andrea Geissbühler
Nationalrätin Bäriswil (BE)
 
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