Die Schweiz hat am 10. Februar 2009 entschieden, bis auf weiteres gewisse verletzliche Personengruppen aus dem Asylbereich nicht nach Griechenland zurückzuschicken: Betagte Personen, Familien mit…
Interpellation der SVP-Fraktion
Die Schweiz hat am 10. Februar 2009 entschieden, bis auf weiteres gewisse verletzliche Personengruppen aus dem Asylbereich nicht nach Griechenland zurückzuschicken: Betagte Personen, Familien mit minder-jährigen Kindern, unbegleitete Minderjährige oder Kranke. Dies sei notwendig, da die Zustände in Griechenland im Asylwesen ausarten und nur ungenügende Verfahren durchgeführt werden. Asylbewerber sollen gar in Nacht- und Nebelaktionen in Lastwagen über die Grenze in die Türkei abgeschoben werden.