Vorstoss

09.4278 – Interpellation: Internationales Recht raubt die Handlungssouveränität der Schweiz

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Schweiz kontinuierlich und systematisch in eine zunehmende Abhängigkeit von internationalen Verträgen und Instanzen begeben. Die anfangs stark…

Yves Nidegger
Yves Nidegger
Nationalrat Genf (GE)

Interpellation der SVP-Fraktion

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Schweiz kontinuierlich und systematisch in eine zunehmende Abhängigkeit von internationalen Verträgen und Instanzen begeben. Die anfangs stark beschränkten, lockeren Kooperationsmechanismen auf zahlreichen Ebenen haben eine Eigendynamik entwickelt und sich in den letzten Jahren derart verdichtet und letztlich autonomisiert, dass der damit einhergehende Verlust an Souveränität heute an allen Fronten deutlich spürbar wird. Namentlich die internationalen resp. bilateralen Verträge und Verpflichtungen sind für den Bundesrat immer wieder Argumente, die Handlungssouveränität unseres Landes selbst zu beschneiden. Als aktuelle Stichworte genügen die Zuwanderungspolitik oder die Volksinitiative (behauptete Völkerrechtswidrigkeit des Minarettverbots und anderer angenommener und noch hängiger Initiativen).

Es stellen sich folgende Fragen:

  1. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat dem Land wieder eine grössere Autonomie in rechtlichen Belangen und damit mehr Handlungsspielraum zu verschaffen?
  2. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um zu verhindern, dass ein deutlich zum Ausdruck gebrachter Volkswillen, d.h. ein mit grosser Mehrheit gefällter Volksentscheid nicht durch nationale oder internationale Gerichte umgestossen werden kann und so unsere direkte Demokratie durch fremde Richter ausgehöhlt wird?
  3. In einem Interview mit der Zeitung „Sonntag“ vom 6. Dezember 2009 sagte Bundesrat Leuenberger: „Wir sollten vermehrt, rechtzeitig und gewissenhafter einschreiten, wenn Initiativen mit übergeordnetem Recht in Konflikt kommen… wir sollten nächstes Mal konsequenter damit sein und derartige Initiativen ungültig erklären. Verwahrungs- und Minarettverbots-Initiativen lehren das.“ Wie sind diese Aussagen von BR Leuenberger zu qualifizieren? Hat der Gesamtbundesrat einen derartigen Beschluss gefasst? Bestehen konkrete Projekte des Bundesrates, um neben dem zwingenden Völkerrecht zusätzliche materielle Schranken der Verfassungsgebung einzuführen? Wenn ja, welche? Oder hat Bundesrat Leuenberger einfach die Kollegialität verletzt?
  4. Welche Massnahmen sind gemäss Bundesrat notwendig, um in Zukunft unter voller Wahrung der Volksrechte Widersprüche zwischen dem internationalen und dem Landesrecht zu verhindern?
Yves Nidegger
Yves Nidegger
Nationalrat Genf (GE)
 
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