Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen, namentlich das Asylgesetz und die zugehörigen Verordnungen, dahingehend anzupassen, dass das Asylverfahren verkürzt werden kann. Es soll…
Motion der SVP-Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen, namentlich das Asylgesetz und die zugehörigen Verordnungen, dahingehend anzupassen, dass das Asylverfahren verkürzt werden kann. Es soll nur noch ein erstinstanzliches Asylverfahren vor dem Bundesamt für Migration (gemäss Art. 26 ff. AsylG) mit Beschwerdemöglichkeit an das Bundesverwaltungsgericht (gemäss Art. 104 ff. AsylG) durchgeführt werden. Nach Abschluss des erstinstanzlichen sowie des Beschwerdeverfahrens ist bis zum Verlassen der Schweiz das Einreichen eines zweiten Asyl- oder Wiedererwägungsgesuchs oder anderer Rechtsbehelfe ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben die Revisionsbestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes.
Begründung
Asylverfahren dauern viel zu lange. Insbesondere die zahlreichen Rekurs- und Wiedererwägungsmöglichkeiten führen heute dazu, dass abgewiesene Asylbewerber sich ihrer Ausweisung während Jahren entziehen können und am Ende kaum mehr rückgeschafft werden können. Im Interesse der Rechtssicherheit auch für den Asylsuchenden ist es angezeigt, die Dauer des Asylverfahrens, namentlich im Rekursverfahren, zu verkürzen.