Vorstoss

10.3189 – Motion: Keine Amtshilfe bei illegal beschafften Daten

Der Bundesrat wird beauftragt, neue Doppelbesteuerungsabkommen nur zu unterzeichnen, wenn sie u.a. auch folgende Bestimmungen enthalten…

Yves Nidegger
Yves Nidegger
Nationalrat Genf (GE)

Motion der SVP-Fraktion

Der Bundesrat wird beauftragt, neue Doppelbesteuerungsabkommen nur zu unterzeichnen, wenn sie u.a. auch folgende Bestimmungen enthalten:

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, keine illegal beschafften Bankkundendaten aus dem anderen Vertragsstaat zu erwerben oder zu verwenden. 
  2.  Die Vertragspartner gewähren sich gegenseitig keine Amts- und Rechtshilfe, wenn die Gesuche auf ganz oder teilweise illegal beschafften Bankkundendaten aus dem Vertragsstaat beruhen.
  3. Vertragspartner bringen einander in ihrem Land auftauchende illegal beschaffte Bankkundendaten umgehende, umfassend zur Kenntnis und zwar durch Zustellung entsprechender Kopien.
  4. Die Vertragspartner leisten sich gegenseitig unverzüglich Amts- und Rechtshilfe zur strafrechtlichen Verfolgung von Tätern, die in einem Vertragsstaat widerrechtlich Bankkundendaten beschafft haben.

Begründung
Die offizielle Hehlerei der Deutschen Regierung von illegal beschafften Bankkundendaten schweizerischer Herkunft muss den Bundesrat zum Handeln bewegen. Es dürfen in keinem Fall Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern abgeschlossen werden, welche illegal beschaffte Bankkundendaten aufkaufen. Würde dies Schule machen, würde auf unserem Finanzplatz von kriminellen Tätern Jagd auf schweizerische Bankkundendaten gemacht. Dabei könnten auch ausländische Nachrichtendienste und Finanzminister die Hand im Spiel haben. So weit dürfen wir es nicht kommen lassen. Datenklau und Hehlerei muss bestraft werden. Geklaute Bankkundendaten dürfen nicht für die Verfolgung von potentiellen Steuersündern verwendet werden. Dies muss in allen neuen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten sein oder zusätzlich dazu ausgehandelt werden.

Yves Nidegger
Yves Nidegger
Nationalrat Genf (GE)
 
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