Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen der Entwicklungshilfe an die Kooperation der jeweiligen Staaten bei der Rückübernahme…
Motion der SVP-Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen der Entwicklungshilfe an die Kooperation der jeweiligen Staaten bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern und illegalen Ausländern zu koppeln. Er wird aufgefordert, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die staatlichen Beiträge (insbesondere Entwicklungshilfe, ausgenommen Katastrophenhilfe) und Schuldenerlässe an Staaten einzustellen, die sich bei der Rückübernahme von abgelehnten Asylbewerbern und illegalen Ausländern nicht kooperativ verhalten.
Begründung
Die Schweizer Aussenpolitik und auch die darunter fallende Entwicklungshilfe muss in erster Linie im Interesse der Schweiz sein. Es ist daher unabdingbar, dass Entwicklungsbeiträge und Schuldenerlasse vom guten Willen der Empfängerländer abhängig gemacht werden, abgewiesene Asylsuchende wieder aufzunehmen. Um abgewiesene Asylbewerber und sonstige Ausländer, die sich illegal in unserem Land aufhalten in ihre Heimatländer rückzuführen ist die Schweiz auf die Mithilfe der Empfängerländer angewiesen. Im Sinne einer gegenseitigen Unterstützung ist es unentbehrlich, dass auch Länder, welche von uns Hilfe in jeglicher Form erhalten, bereit sind auch der Schweiz bei ihren Problemen zu helfen – in diesem Falle abgewiesene Asylbewerber aufzunehmen. In der heutigen Zeit der weltweiten Interessenpolitik können wir es nicht länger dulden, Länder zu unterstützen, die nicht bereit sind im Gegenzug auch die Schweiz zu unterstützen.