Vorstoss

10.3858 – Interpellation: Zahlstellensteuerabkommen

Die Schweiz hat mit der EU im Rahmen der Bilateralen II ein Zahlstellensteuerabkommen abgeschlossen, in welchem sich die Schweiz verpflichtet, auf Zinserträgen von in der EU ansässigen…

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)

Interpellation der SVP-Fraktion

Die Schweiz hat mit der EU im Rahmen der Bilateralen II ein Zahlstellensteuerabkommen abgeschlossen, in welchem sich die Schweiz verpflichtet, auf Zinserträgen von in der EU ansässigen Steuerpflichtigen eine Steuer zu erheben und 75 Prozent davon an die EU weiterzuleiten. In Artikel 18 dieses Abkommens wird jedoch festgehalten, dass das Abkommen nur in Kraft tritt, wenn die EU auch mit den USA, Andorra, Liechtenstein, Monaco etc. entsprechende oder gleichwertige Abkommen bzw. Regelungen vereinbart und zum gleichen Zeitpunkt zur Anwendung bringt. Nach unserem Wissen besteht jedoch kein solches Abkommen mit den USA. Daher wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Abkommen oder Regelungen, die dem Zahlstellensteuerabkommen zwischen der Schweiz und der EU entsprechen bzw. gleichwertig sind, hat die EU mit den USA abgeschlossen?

2. Mit welcher Begründung wird Artikel 18 des Zahlstellensteuerabkommens zwischen der Schweiz und der EU als erfüllt betrachtet?

3. Warum wird dieses Abkommen angewendet, wenn sich herausstellen sollte, dass die Voraussetzungen gemäss Artikel 18 nicht vollständig erfüllt werden?

4. Ist er bereit, allenfalls die Zahlungen, welche auf diesem Abkommen basierend von der Schweiz an die EU geleistet werden, unverzüglich einzustellen und gegebenenfalls die bezahlten Beträge zurückzufordern? Wenn Nein, warum nicht?

5. Plant er irgendwelche andere Massnahmen im Zusammenhang mit der Zahlstellensteuer?

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)
 
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