Vorstoss

10.3959 – Motion: Rückbehaltung der italienischen Gelder aus der Zinsbesteuerung

Der Bundesrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass jene Steuererträge, welche aus dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU auf italienischen Vermögenserträgen in der Schweiz erhoben werden…

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)

Motion der SVP-Fraktion

Der Bundesrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass jene Steuererträge, welche aus dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU auf italienischen Vermögenserträgen in der Schweiz erhoben werden, solange in der Schweiz zurückbehalten, d.h. nicht an Italien überwiesen werden, bis Italien die Schweiz wieder von der schwarzen Liste der Steuerparadiese streicht.

Begründung
Dass Italien die Schweiz wegen Existenz von Domizil- und Holdinggesellschaften auf eine schwarze Liste für Steuerparadiese setzt und damit die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern behindert und schädigt ist inakzeptabel. Die Begründung, es handle sich dabei um einen Automatismus, der sich aus der italienischen Rechtsprechung ergibt, ist fadenscheinig. Der Bundesrat soll endlich ein klares Zeichen setzen, dass die Schweiz sich nicht erpressen lässt und bereit ist, sich zur wehren, sowie Konsequenzen zu ziehen und Gegenmassnahmen zu ergreifen. Ein erneutes Verzagen und Kleinbeigeben wie im Falle des Umgangs mit gestohlenen Bankdaten durch Deutschland darf er sich nicht erneut erlauben. Die Ausreden wegen völkerrechtlicher Verpflichtungen oder gutnachbarschaftlicher Beziehungen wirken nur hilflos und lächerlich, wenn man vergleicht, wie viel Wert solche Argumente bei unseren Nachbarn haben. Auch Italien scheint sich keinen Deut um Verträge wie die Bilateralen zu kümmern oder an gutnachbarschaftliche Beziehungen zur Schweiz interessiert zu sein. Die Sistierung der Zahlungen aus der Zinsbesteuerung an Italien wäre eine angemessene Reaktion seitens der Schweiz.

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)
 
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