Vorstoss

10.3965 – Interpellation: Staatsbürgerschaft auf Probe

Immer wieder werden kürzlich Eingebürgerte straffällig. Sie verlassen sich darauf, dass sie nicht mehr ausgewiesen werden können und berufen sich auf die Schweizer Nationalität. Um dieses Malaise…

Walter Wobmann
Walter Wobmann
Nationalrat Gretzenbach (SO)

Interpellation der SVP-Fraktion

Immer wieder werden kürzlich Eingebürgerte straffällig. Sie verlassen sich darauf, dass sie nicht mehr ausgewiesen werden können und berufen sich auf die Schweizer Nationalität. Um dieses Malaise anzugehen muss konkret geprüft werden, auf welche Art eine Staatsbürgerschaft auf Probe, wie sie auch in verschiedenen anderen europäischen Staaten ins Auge gefasst wird, umgesetzt werden könnte. Die Sanktion des Nichterwerbes der endgültigen Staatsbürgerschaft bei Begehung einer kriminellen Tat in der Probezeit wirkt präventiv, auch in dem Sinne, dass die Behörden die Prüfung der Bürgerrechtsbewerber fortan gründlicher durchführen würden. In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen:

  1. Ist der Bundesrat bereit, eine solche Massnahme zu prüfen?
  2. Wie könnte nach Meinung des Bundesrates eine solche Bürgerschaft auf Probe konkret umgesetzt werden?
  3. Wie viele Jahre Probezeit vor der Erteilung der endgültigen Staatsbürgerschaft würde der Bundesrat vorschlagen?
  4. Wie sieht die geplante Ausgestaltung einer solchen Staatsbürgerschaft auf Probe, bzw. Ausbürgerung, in anderen europäischen Staaten, wie bspw. Frankreich, Dänemark oder die Niederlande aus?
  5. Welche Länder verfügen heute schon über gleiche oder ähnliche Massnahmen? Wie werden diese umgesetzt?
  6. Gemäss Art. 48 BüG kann das Bundesamt bereits heute mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einem Doppelbürger das Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen, wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist. Wie oft wurde dieser Artikel in den letzten 20 Jahren angewandt? 
  7. Sollte Art. 48 BüG nicht konsequenter ausgelegt werden, damit straffällig gewordenen Eingebürgerten das Bürgerrecht bereits mit der heutigen Gesetzeslage wieder entzogen wird?
Walter Wobmann
Walter Wobmann
Nationalrat Gretzenbach (SO)
 
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