Vorstoss

10.4086 – Interpellation: Rechtmässigkeit der IWF-Kredite an EU-Länder

Der IWF darf aufgrund seiner Bestimmungen Ländern helfen, ihre Zahlungsbilanzprobleme zu lösen, aber eine Mithilfe zur Stützung von Währungsverbünden oder Schuldenübernahme durch den IWF erscheint…

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)

Interpellation der SVP-Fraktion

Der IWF darf aufgrund seiner Bestimmungen Ländern helfen, ihre Zahlungsbilanzprobleme zu lösen, aber eine Mithilfe zur Stützung von Währungsverbünden oder Schuldenübernahme durch den IWF erscheint ohne rechtliche Basis.

  1. Hält der Bundesrat die Kreditzusagen des IWF an EU-Länder bzw. die EFSF für rechtmässig, und ist es Aufgabe des IWF, Währungsverbünde wie den Euro zu retten?
  2. Hält der Bundesrat die von den insolvenzgefährdeten Ländern vorgelegten Sanierungspläne für ausreichend? Wie wird sich der Bundesrat verhalten, wenn die unterstützten Staaten ihre Versprechen in den nächsten 2 Jahren nicht einhalten? Wird er dann die gewährten Kredite an den IWF abziehen?
  3. Die IWF Kredite an einzelne EU-Länder dienen nicht dazu, deren Zahlungsbilanzprobleme oder Krisen infolge von Naturkatastrophen zu lösen, sondern die Kredite der ausländischen Banken, vorab von deutschen und französischen Banken, die solche Kredite an die Insolvenzländer gewährten, zu retten. Warum soll der Schweizer Steuerzahler Banken aus Ländern retten, die vor kurzem die Schweiz noch auf schwarze Listen setzten?
  4. Länder wie Griechenland haben die Weltöffentlichkeit mit gefälschten und geschönten Zahlen betrogen und selbst Deutschland und Frankreich haben die Maastrichter-Verträge mehrmals gebrochen. Warum sollen diese Länder sich nun an neue Abkommen halten? Bereits wurden die jüngsten Abkommen erneut gebrochen, indem die Rückzahlungsfrist für Griechenland verlängert wurde, was eigentlich einer Insolvenzerklärung bzw. einer Umschuldung gleichkommt und die Ablösung des temporären EFSF durch einen permanenten ESM (Krisenmechanismus) deutet doch darauf hin, dass weitere Laufzeitverlängerungen vorgesehen sind. Wir wird der BR auf solche Laufzeitverlängerungen oder weitere Vertragsverletzungen reagieren?
  5. Die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarung (NKV) weist eine Laufzeit bis zum 16. November 2012 auf. Dann müssen die Vertragsparteien über eine Fortführung der NKV entscheiden. Die Kredite des IWF an die EU-Länder sind aber bereits bis 2013 geplant und eine Verlängerung der Laufzeiten ist vorgesehen. Hat die Schweiz dann überhaupt noch die Möglichkeit, auf eine Verlängerung des Engagements zu verzichten?
Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)
 
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