Vorstoss

10.424 – Parlamentarische Initiative: Behandlungspriorität für Vorstösse zur Einsetzung einer PUK

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative ein…

Walter Wobmann
Walter Wobmann
Nationalrat Gretzenbach (SO)

Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative ein:

Das Parlamentsgesetz, namentlich Art. 163 und die anderen damit zusammenhängenden, einschlägigen Bestimmungen sind dahingehend zu ergänzen, dass die eidgenössischen Räte über einen Vorstoss, der die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) verlangt und bis zum Ende der ersten Sessionswoche eingereicht worden ist, zwingend in derselben Session entscheiden müssen.

Begründung
Die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ist dasjenige Kontrollgremium mit den weitrei-chendsten Einsichts-, Untersuchungs- und Kontrollbefugnissen, welche den eidgenössischen Räten zur Verfügung steht. Die Einsetzung einer solchen PUK wird ausnahmslos in Fällen verlangt, wenn ein grosses öffentliches Interesse und der entsprechende Wunsch nach einer möglichst zeitnahen Aufnahme umfas-sender und sorgfältiger Abklärungen über bestimmte Geschehnisse bestehen. Es ist deshalb unange-bracht, wenn durch den Beschluss eines einzelnen Ratsbüros die wichtige Entscheidung über die Einset-zung einer PUK verzögert werden kann.

Walter Wobmann
Walter Wobmann
Nationalrat Gretzenbach (SO)
 
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