Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 162 Abs. 4 ParlG wie folgt zu ergänzen (Ergänzung unterstrichen). Die Kommissionen geben den eidgenössischen Gerichten Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn von…
Motion der SVP-Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 162 Abs. 4 ParlG wie folgt zu ergänzen (Ergänzung unterstrichen):
Die Kommissionen geben den eidgenössischen Gerichten Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn von ihnen vorberatene Erlassentwürfe die Zuständigkeiten, die Organisation oder die Verwaltung der eidgenössischen Gerichte betreffen. Der Bundesgerichtspräsident oder die Bundesgerichtspräsidentin nimmt an den Beratungen teil. Absatz 3 gilt sinngemäss.
Begründung
Ab 1. Januar 2011 gibt es ausserhalb der Militärjustiz vier eidgenössische Gerichte, nämlich das Bundesgericht als oberstes Gericht und drei erstinstanzliche Gerichte (das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht). Die Verfahren vor diesen Gerichten und die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten sind eine komplexe Materie. Auch das Zusammenspiel von administrativer Aufsicht des Bundesgerichts über die erstinstanzlichen Gerichte und parlamentarischer Oberaufsicht bedarf der Koordination. Das Parlamentsgesetz sieht bereits heute vor, dass das Bundesgericht den Voranschlag, die Rechnung und den Geschäftsbericht der eidgenössischen Gerichte in den Räten und den Kommissionen vertritt (Art. 162 Abs. 2 ParlG). In Art. 162 Abs. 4 ParlG ist zudem vorgesehen, dass die Kommissionen den eidgenössischen Gerichten Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wenn Erlassentwürfe die Zuständigkeit, die Organisation oder die Verwaltung der eidgenössischen Gerichte betreffen. Dies hat sich als ungenügend erwiesen, da sich im Verlaufe der Beratungen immer wieder neue Fragestellungen ergeben. Die Gefahr, im komplexen System der eidgenössischen Gerichte entscheidende Einzelheiten und Zusammenhänge zu übersehen, ist gross. Um die Handlungsfähigkeit des Parlaments zu erhöhen, soll das Bundesgericht auch bei Erlassen, welche die Justiz unmittelbar betreffen, an den Beratungen der Kommissionen teil-nehmen. Dies stärkt die parlamentarische Arbeit und ist geeignet, ihre Qualität zu erhöhen.