Vorstoss

11.3096 – Interpellation: Dublin-Verfahren mit Griechenland

Am 26. Januar 2011 meldete das BFM den vorläufigen Verzicht auf Dublin-Verfahren mit Griechenland. Das heisst, dass Asylsuchende, welche über Griechenland in die Schweiz gelangen, nicht mehr…

Andrea Geissbühler
Andrea Geissbühler
Nationalrätin Bäriswil (BE)

Interpellation der SVP-Fraktion

Am 26. Januar 2011 meldete das BFM den vorläufigen Verzicht auf Dublin-Verfahren mit Griechenland. Das heisst, dass Asylsuchende, welche über Griechenland in die Schweiz gelangen, nicht mehr dorthin zurückgeschickt werden können. Damit entsteht eine empfindliche Lücke im System von Dublin, das zum Zweck hat, die Asylgesuche in jenem Land zu prüfen, in dem die Flüchtlinge nach Europa einreisen. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass mit diesem Entscheid der Einwanderungsdruck über die Griechenland-Route weiter zunehmen wird. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Verzichten alle Dublin-Staaten auf Dublin-Verfahren mit Griechenland? Welche nicht und mit welcher Begründung?

2. Ist das Vorgehen Griechenlands mit dem Dublin-Abkommen und der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar?

3. Werden von Seiten der Schweiz oder der EU Sanktionen gegen das Verhalten Griechenlands ausgesprochen? Welche Sanktionsmöglichkeiten bestünden von Seiten der Schweiz oder der EU? Könnten bspw. die zusätzlich entstandenen Kosten an Griechenland verrechnet werden?

4. Gemäss Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 09.4276 hat die Europäische Kommission am 3. November 2009 ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Griechenland angekündigt. Wie ist dieses Verfahren ausgegangen?

5. In der gleichen Antwort erwähnt der Bundesrat geplante Massnahmen zur Verbesserung der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden sowie zur Entlastung Griechenlands. Von wem aus wurden diese Massnahmen geplant und wurden sie mittlerweile umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum hat sich die Situation dann nicht verbessert sondern anscheinend sogar noch verschlechtert?

6. Welche konkreten Verschlechterungen der Situation in Griechenland haben seit der Beantwortung der Ip. 09.4276 dazu geführt, dass das BFM nun doch eine Veranlassung sieht, generell auf die Überstellung von Asylsuchenden zu verzichten?

7. In seiner Medienmitteilung kündigt das BFM Unterstützungsmassnahmen für Griechenland im Asylbereich von Seiten der Schweiz an. Wie sehen diese aus und welche Kosten sind damit verbunden?

8. In seiner Antwort auf die Interpellation 10.3547 preist der Bundesrat die bilateralen Vereinbarungen zwischen einzelnen Dublin-Staaten. Mit welchen Staaten konnten mittlerweile solche Vereinbarungen abgeschlossen werden und welche Verbesserungen konnten damit bisher erreicht werden?

Andrea Geissbühler
Andrea Geissbühler
Nationalrätin Bäriswil (BE)
 
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