Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen, namentlich das Asylgesetz und die zugehörigen Verordnungen, dahingehend anzupassen, dass nur noch ein erstinstanzliches Asylverfahren vor…
Motion der SVP-Fraktion
Ein Asylgesuch mit einer Beschwerdemöglichkeit reicht – Keine Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche mehr
Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen, namentlich das Asylgesetz und die zugehörigen Verordnungen, dahingehend anzupassen, dass nur noch ein erstinstanzliches Asylverfahren vor dem Bundesamt für Migration (gemäss Art. 26 ff. AsylG) mit einer Beschwerdemöglichkeit an das Bundesverwaltungsgericht (gemäss Art. 104 ff. AsylG) durchgeführt werden kann. Nach Abschluss des erstinstanzlichen sowie des Beschwerdeverfahrens ist bis zum Verlassen der Schweiz das Einreichen eines zweiten Asyl- oder Wiedererwägungsgesuchs oder anderer Rechtsbehelfe ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben die Revisionsbestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes.
Begründung
Asylverfahren dauern viel zu lange. Insbesondere die zahlreichen Rekurs- und Wiedererwägungsmöglichkeiten führen heute dazu, dass abgewiesene Asylbewerber sich ihrer Ausweisung während Jahren entziehen können und am Ende kaum mehr rückgeschafft werden können. Im Interesse der Rechtssicherheit auch für den Asylsuchenden ist es angezeigt, die Dauer des Asylverfahrens, namentlich im Rekursverfahren, zu verkürzen. Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche sollen somit verunmöglicht werden. Hierzu ist jedoch nicht, wie in der bundesrätlichen Revisionsvorlage des AsylG vorgesehen, ein Ausbau des Rechts-schutzes notwendig.