Das Parlament nimmt die entsprechenden Gesetzesänderungen vor, damit die eidgenössischen Räte zu bundesrätlichen Verordnungen ein einfaches Veto, ohne Möglichkeit der Abänderung, einlegen können…
Parlamentarische Initiative der SVP-Faktion
Text
Das Parlament nimmt die entsprechenden Gesetzesänderungen vor, damit die eidgenössischen Räte zu bundesrätlichen Verordnungen ein einfaches Veto, ohne Möglichkeit der Abänderung, einlegen können, wenn dies von einem Viertel der Ratsmitglieder beider Räte (50 Mitgliedern des Nationalrates und 12 Mitgliedern des Ständerates) verlangt wird und die einfache Mehrheit beider Räte diesem Antrag zustimmt.
Begründung
Mit den Schlussabstimmungen im Parlament ist der Gesetzgebungsprozess beendet. Danach liegt es am Bundesrat, die Ausführungsbestimmungen in der Form der Verordnung zu erlassen. In der Mehrzahl der Fälle ist dies unproblematisch. In Einzelfällen kommt es jedoch immer wieder vor, dass in eine Verordnung Bestimmungen aufgenommen werden, die vom Gesetzgeber inhaltlich so nicht gemeint waren. Nach heutiger Rechtslage kann das Parlament dies nur über neue Vorstösse korrigieren, welche auf eine Gesetzesänderung abzielen. Dies ist unbefriedigend. Ausgangspunkt der ganzen Problematik ist, dass sich die von der Bundesverfassung vorgegebene Unterscheidung, was in das Gesetz und was in die Verordnung gehört, in der Praxis nicht mehr respektiert wird und die Gesetze immer mehr zu Delegationsnormen verkommen, welche dem Bundesrat einen zu grossen Ermessenspielraum lassen. Nach Artikel 164 der Bundesverfassung sind alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Immer mehr werden in den Gesetzes unbestimmte Gesetzesbegriffe verwendet, die erst in der Verordnung definiert werden. Damit wird aber in der Verordnung letztlich das geregelt, was eigentlich ins Gesetz gehört. Darum wird die Gewaltenteilung zwischen Parlament und Bundesrat immer mehr verwischt.