Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Vorlage 2 der Asylgesetzrevision die gesetzlichen Grundla-gen zu schaffen, so dass Nothilfebezüger nicht mehr krankenversichert werden, sondern im…
Motion der SVP-Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Vorlage 2 der Asylgesetzrevision die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, so dass Nothilfebezüger nicht mehr krankenversichert werden, sondern im Krankheitsfall von den zuständigen kantonalen Behörden an einen Arzt verwiesen werden zur absoluten Mindestversorgung. Ziel dieser Änderung muss ein, den Standard für abgewiesene Illegale, wie auch die Behandlungsattraktivität für Ärzte zu senken.
Begründung
Nothilfebezüger haben einen negativen Asylentscheid erhalten und daher kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Sie befinden sich daher illegal in der Schweiz und müssen baldmöglichst ausgewiesen werden. In diesem Status müssen die Anreize, in der Schweiz zu verbleiben, möglich reduziert werden. Solche Personen bei einer Krankenkasse zu versichern, widerspricht einerseits dem Wegweisungsentscheid und erhöht andererseits den Anreiz, noch möglichst viel von den versicherten Leistungen Gebrauch zu machen. Gewisse Kantone nehmen bereits heute Nothilfebezüger aus der Versicherungspflicht und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Dies sollte daher schweizweit gesetzlich ausdrücklich festgelegt werden.