Die absolute Höhe der Entschädigungen, Beiträge und Beitragssätze für die Ratsmitglieder und Fraktionen gemäss Parlamentsressourcengesetz soll auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Änderungen können…
Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:
Die absolute Höhe der Entschädigungen, Beiträge und Beitragssätze für die Ratsmitglieder und Fraktionen gemäss Parlamentsressourcengesetz soll auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Änderungen können mit einem referendumsfähigen Bundesbeschluss vorgenommen werden.
Begründung
Dass die Mitglieder des Parlamentes ihre Entschädigungen in alleiniger Kompetenz der Teuerung anpassen und in gewissen Bereichen auch erhöhen können, ist problematisch. Richtigerweise ist die Höhe der Entschädigungen in einem Bundesgesetz festzuschreiben, damit der Souverän bei Anpassungen einbezogen werden kann.
Folgende Entschädigungen, Beiträge und Beitragssätze sollen auf Gesetzesstufe festgelegt werden:
1. Jahreseinkommen für die Vorbereitung der Ratsarbeit;
2. Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben;
3. Taggeld;
4. Mahlzeiten- und Übernachtungsentschädigung;
5. Reiseentschädigung für Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland;
6. Reiseentschädigung zu Anlässen im Ausland;
7. Distanzentschädigung;
8. Zulage für Ratspräsidenten und Vizepräsidenten;
9. Beiträge an Fraktionen;
10. Beitrag pro Fraktionsmitglied;
11. Beitragssatz Vorsorgeentschädigung.