Der Bundesrat verabschiedete am 21. August 2013 den Entwurf für ein Verhandlungsmandat über institutionelle Fragen mit der EU. EU-Recht soll dabei dynamisch übernommen werden.
Bei Streitigkeiten soll der EuGH über die Auslegung der Verträge ein bindendes Gutachten verfassen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende dringliche Fragen:
1. Welche konkreten Rechtsauslegungsprobleme sind bei den bilateralen Verträgen aufgetreten, sodass ein neues Rahmenabkommen notwendig wird?
2. In welchen konkreten Dossiers sind Rechtsauslegungsprobleme entstanden? Wie wurden sie erledigt?
3. Wo erwartet der Bundesrat künftig Probleme bei der Rechtsauslegung?
4. Gibt es derzeit ungelöste Rechtsanwendungsfälle? Wenn ja, welche?
5. Warum bedient sich der Bundesrat weiter heimlichtuender Taktiken (Geheimgutachten, "non-papers", verengende Konsultationen) im Umgang mit diesem heiklen staatspolitischen und unsere Demokratie zutiefst betreffenden Thema?
6. Wie wird die dynamische Übernahme von EU-Recht nach Vorstellung des Bundesrates im Rahmenabkommen aussehen?
7. Für welche bilateralen Abkommen soll das Rahmenabkommen gelten?
8. Was sind die Befürchtungen des Bundesrates in Bezug auf die Personenfreizügigkeit und das Landverkehrsabkommen, dass er diese Bereiche ausnehmen will?
9. Kann er versichern, dass in diesen Dossiers keine materiellen Zugeständnisse gemacht werden?
10. Spricht die jüngste Praxis des Bundesgerichtes, dass auch nichtzwingendes Völkerrecht dem Landesrecht vorgeht, nicht dafür, dass eine Beurteilung durch den EuGH für die Schweizer Rechtsinterpretation verbindlich ist und daher selbst ein bewusster Entscheid des Parlamentes, die gesetzlichen Grundlagen entgegen der EU-Interpretation zu schaffen, keine konkreten juristischen und politischen Auswirkungen hätte?
11. Wie kommt er darauf, dass der EuGH nicht verbindlich richtet, sondern lediglich Gutachten erstellt?
12. Teilt er die Auffassung, dass ein solches Rahmenabkommen von so grosser institutioneller Tragweite ist, dass ein obligatorisches Referendum gerechtfertigt ist?
13. Mit welchen konkreten Konsequenzen hat die Schweiz zu rechnen, wenn kein institutionelles Abkommen zustande kommt?