Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, welcher folgende Fragen beantwortet:
1. Welche Probleme der Zuwanderung in die Sozialwerke wurden in den letzten Jahren festgestellt? Gibt es regionale oder branchenspezifische Tendenzen?
2. Wie viele Personen beziehen Sozialhilfe, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?
3. Wie viele Personen haben in den ersten fünf Jahren nach ihrer Einwanderung in die Schweiz mindestens einmal Arbeitslosengelder bezogen (aufgesplittet nach Herkunftsland)?
4. Wie viele Personen beziehen Ergänzungsleistungen, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?
5. Gibt es Kantone oder Gemeinden, welche durch spezielle Massnahmen eine Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit erreichen konnten? Wenn ja, was sind dies für Massnahmen?
6. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die Anreize für Zuwanderer in unsere Sozialwerke einzuwandern zu minimieren und damit die Zuwanderung in unsere Sozialwerke zu verhindern?
7. Welche rechtlichen Hürden, Streichungen und Anpassungen von Sozialleistungen für Einwanderer wurden bisher geprüft?
8. Welche der geprüften Massnahmen könnten ohne Anpassung des Freizügigkeitsabkommens (FZA)umgesetzt werden?
9. Für die restlichen Massnahmen: Wie könnte und müsste hierfür das FZA angepasst werden?
10. Ist er bereit, diese Fragen im Gemischen Ausschuss des FZA aufzubringen und beispielsweise eine Revision des Abkommens, wie sie im Artikel 18 FZA vorgesehen ist, zu fordern? Wenn nein, warum nicht?