Vorstoss

14.3071 – Motion: Einschränkung des Familiennachzugs für Personen aus der EU

Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU über eine Einschränkung des Familiennachzugs von Personen aus der EU/Efta zu verhandeln. Konkret sollen nur noch Ehegatten und Familienangehörige in direkt absteigender (Kinder) oder direkt aufsteigender (Eltern) Linie nachgezogen werden können, nicht aber andere Familienangehörige.

Pirmin Schwander
Pirmin Schwander
Nationalrat Lachen (SZ)

 Weiter soll kein Anspruch auf Familiennachzug bestehen. Unter anderem muss die "Unterhaltsfähigkeit" der nachziehenden Person dadurch gewährleistet sein, dass diese keine Sozial-, Arbeitslosen- oder Ergänzungsleistungen bezieht und die Wohnung eine bedarfsgerechte Grösse aufweist. Die Behörden haben dies vor der Erteilung der Bewilligung zu kontrollieren.

Begründung

Mit den Bestimmungen der Personenfreizügigkeit (FZA) haben es EU-Bürger heute einfacher, ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten nachzuziehen, als Schweizer. Dies hat mit dazu geführt, dass der Familiennachzug rund ein Drittel der Zuwanderung ausmacht und dadurch die Schweizer Migrationsgrundsätze (Reduktion der Zuwanderung aus Drittstaaten) unterlaufen werden. Die massive Zuwanderung über den Familiennachzug muss daher wieder eingeschränkt werden. Mit dem Ja des Schweizervolkes zur Masseneinwanderungs-Initiative ist der Bundesrat auch verpflichtet, mit der EU über die Ansprüche des Familiennachzuges zu verhandeln. Dabei muss klar geregelt und kontrolliert werden, dass Personen, die Sozial-, Arbeitslosen- oder Ergänzungsleistungen beziehen, ihre Familie nicht nachziehen können. Denn in den meisten Fällen wandern diese dann direkt in unsere Sozialwerke ein.

 

Pirmin Schwander
Pirmin Schwander
Nationalrat Lachen (SZ)
 
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