Der Bundesrat wird beauftragt, zur Regulierung der Grenzgängerzahl und zum Schutz des Schweizer Arbeitsmarktes in den Grenzregionen die gesetzlichen Anpassungen für folgende Massnahmen vorzulegen und wo nötig in Verhandlungen mit den betroffenen Staaten oder der EU zu treten:
1. Die Grenzgängerzahl ist mittels Kontingenten auf ein für den Arbeitsmarkt in den Grenzregionen und die Schweizer Infrastrukturen erträgliches Mass zu begrenzen.
2. Die Kantone können das Verhältnis der Grenzgängerbewilligungen zu den anderen ausländerrechtlichen Bewilligungen festlegen.
3. Grenzgängerbewilligungen sind zeitlich stärker zu beschränken.
4. Die Attraktivität der Quellenbesteuerung ist zu senken (tiefere Steuerabzüge z. B. bei den Pendlerkosten, höherer Steueransatz).
5. Es ist eine einheitliche Grenzgängerbesteuerung mit allen Nachbarstaaten im Sinne der Schweiz auszuhandeln.
6. Die Grenzzonen sind auch für EU-Bürger wiedereinzuführen.
Begründung
Die Anzahl Grenzgänger hat sich seit den Neunzigerjahren verdoppelt. Vor allem seit der Einführung der Personenfreizügigkeit kämpfen insbesondere die Grenzkantone mit der billigen Konkurrenz aus dem Ausland. Die ansässigen Arbeitnehmer werden vom Arbeitsmarkt verdrängt, die Infrastrukturen werden übermässig belastet, ohne dass dabei Kosten für die Grenzgänger und die Unternehmen, welche diese anstellen, entstehen. Diese Missstände müssen behoben werden mit Gesetzesanpassungen und, wo nötig, Neuverhandlungen mit den Nachbarländern und der EU. Mit dem Ja des Schweizervolkes zur Masseneinwanderungs-Initiative hat der Souverän dem Bundesrat hierzu einen klaren Auftrag erteilt.