Der Bundesrat wird aufgefordert, in Bezug auf die laufenden Verhandlungen über eine institutionelle Einbindung in die EU folgende Fragen zu beantworten:
1. Warum drängt er immer noch auf dieses Dossier, obwohl er in der Antwort auf die Interpellation 13.3676 zugeben musste, dass es de facto relativ wenig Probleme mit der Auslegung und Anwendung der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gibt und für die Zukunft auch keine Zunahme erwartet wird?
2. Weshalb kommuniziert er in den Verhandlungen mit der EU so, als ob eine institutionelle Einbindung ein Anliegen der Schweiz wäre? Ist es nicht vielmehr so, dass bei der institutionellen Einbindung die EU als Bittstellerin dasteht?
3. Weiss er, dass Zweckartikel der Bundesverfassung nicht nur die gemeinsame Wohlfahrt und die Sicherheit des Landes erwähnt, sondern auch die Freiheit des Volkes und die Unabhängigkeit des Landes fordert?
4. Trifft es zu, dass das Verhandlungsmandat des Bundesrates die dynamische Übernahme von EU-Recht in allen Bereichen, welche den Marktzugang regeln, vorsieht? Welche Bereiche sind das konkret?
5. Bedeutet das nicht auch die Zementierung der Personenfreizügigkeit, welche das Schweizer Volk laut Votum vom 9. Februar 2014 neu verhandeln will?
6. Müsste er vor diesem Hintergrund nicht zwingend sein Verhandlungsmandat anpassen und dieses nochmals den aussenpolitischen Kommissionen zur Konsultation vorlegen?
7. Wie stellt er sicher, dass die laufenden Verhandlungen mit der EU in den verschiedenen pendenten Dossiers (Institutionelles, Steuern, Energie, Personenfreizügigkeit usw.) mit einem koordinierten Ansatz verfolgt werden, bei dem für die Schweiz insgesamt ein Optimum herausgeholt wird?
8. Teilt er die Meinung, dass für Dossiers, in denen die EU Bittstellerin ist, z.B im Steuerbereich, zwingend Gegenleistungen einzufordern sind (z.B. bezüglich Anpassung des Freizügigkeitsabkommens)?
9. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates beinhaltet die dynamische Übernahme der Rechtsentwicklung der EU in allen Marktzugangsbereichen. Wie stellt er sicher, dass für die Schweiz wichtige Errungenschaften in den bestehenden Verträgen auch in Zukunft erhalten bleiben (z.B. im Bereich des Landverkehrs)? Ist dies überhaupt möglich, wenn der Acquis für bestehende und künftige Verträge übernommen wird?